30 / 07 / 2019
Startup Finanzierung mit Investoren – Welche vertraglichen Regelungen sind wichtig (Teil 4 – Vesting)

In den vergangenen Ausgaben der Artikelreihe zur Startup Finanzierung mit Investoren haben wir uns vor allem mit Regelungen beschäftigt, die die vereinbarte Unternehmensbewertung für Investoren absichern. In diesem und den kommenden Teilen der Reihe soll der Fokus auf Regelungen liegen, die die Tätigkeit der Gründer für das Startup absichern. Den Startpunkt der Reihe bilden sog. Vesting-Regelungen.

Die komplette Reihe zur Startup-Finanzierung mit Investoren findest du am Ende dieses Beitrags

Tipp

Die Regelung zur Absicherung der Tätigkeit von Gründern für das Startup sind nicht nur für Investoren wichtig. Wir empfehlen allen Team-Gründungen, diese Regelungen ebenfalls zu implementieren.

Warum sind Vesting-Regelungen für Investoren so wichtig?

Für erfahrene Investoren sind zwei Fragen bei der Investitionsentscheidung besonders wichtig:

  • Wie groß ist der vom Startup avisierte Markt?
  • Wie gut ist das Team des Startups?

Da die meisten Investoren im Startup nicht operativ tätig werden (vgl. unsere Blogartikel zu den einzelnen Investorentypen) bedarf es operativ tätiger Gründer, um mit dem Investorengeld zu arbeiten. Daneben muss das Gründer-Team auch die erforderlichen Kompetenzen aufweisen, um sich auf dem avisierten Markt zu entwickeln. Zudem gehen die meisten Investoren davon aus, dass sich das Geschäftsmodell des Startups über den Verlauf der Zeit an den Markt und die Nachfrage anpassen muss. Ein starres, unflexibles Team wäre an dieser Stelle für das Fortkommen des Startups tödlich. Alle diese Annahmen sollen, wenn auch in unterschiedlichem Maße, durch Vesting-Regelungen abgesichert werden.

Beispiel

Das Team eines B2B SaaS Startups besteht aus einem Entwickler, einem UI Experten und einem im B2B Bereich erfahrenen Vertriebler. Die Zusammenstellung überzeugt einen Business Angel. Kurz nach seinem Eintritt entscheidet sich der Vertriebler, seine Tätigkeit für das Startup einzustellen und sich mit einer Cocktail-Bar einen Lebenstraum zu verwirklichen. Das Startup benötigt nun einen neuen Vertriebler. Gute Leute sind nur zu bekommen (und bezahlbar), wenn sie zeitgleich Anteile am Startup erhalten.

Wie funktionieren Vesting Regelungen?

Die Grundstruktur von Vesting-Regelungen sieht vor, dass Gründer verpflichtet sind, von ihnen am Startup gehaltene Anteile abzugeben, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums (sog. Vesting-Zeitraum) nicht mehr für das Startup operativ tätig sind (sog. Vesting-Fall). Vesting-Regelungen normieren ebenfalls, ob und in welcher Höhe die vom ausscheidenden Gründer abzugebenden Anteile zu vergüten sind.

Im weiteren Verlauf des Artikels stellen wir Euch die einzelnen Bestandteile der Regelung vor.

Wann liegt ein Vesting-Fall vor?

Der Anknüpfungspunkt für das Vesting ist der Vesting-Fall, also die Beendigung einer operativen Tätigkeit des Gründers für das Startup. Diese Beendigung kann z.B. durch die Beendigung einer Geschäftsführungstätigkeit oder eines sonstigen Anstellungs- oder Beratungsvertrages des Gründers sein. Maßgeblich ist in der Regel die Tätigkeit, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Investors bestand.

Tipp

In den entsprechenden Regelungen sollte vorgesehen werden, dass die Beendigung eines Anstellungsvertrages keinen Vesting-Fall auslöst (z.B. Beendigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages), wenn die Tätigkeit im vergleichbaren Umfang auf Basis eines anderen Vertrages (z.B. Arbeitsvertrag oder Beratervertrag) fortgesetzt wird.

Wie lange ist ein Vesting-Zeitraum? Was passiert danach?

Die meisten Vesting-Regelungen sind zeitlich begrenzt. Im Ergebnis heißt dies, dass ein Gründer nach Ablauf des Vesting-Zeitraums seine Anteile auch dann vollständig behalten darf, wenn er nicht mehr operativ tätig wird. Die Vesting-Zeiträume variieren dabei stark in Abhängigkeit von der Entwicklungsphase des Startups in der das Investment erfolgt. Im Rahmen der Frühphasenfinanzierung (Seed Runde, Series A Finanzierung) betragen die Vesting-Zeiträume in der Regel 2 bis 4 Jahre. In späteren Finanzierungsphasen reduzieren sich die Vesting-Zeiträume oder entfallen gänzlich.

Vesting-Abschnitte

Nicht nur der Vesting-Zeitraum selbst, sondern auch die einzelnen Zeiträume, nach denen Anteile als erdient gelten, können unterschiedlich ausgestaltet werden.

Beispiel

Variante 1: Nach Abschluss des ersten Jahres seit der Beteiligung des Investors erdient der Gründer ein Viertel seiner Anteile. Nach Ablauf des ersten Jahres erdient der Gründer pro weiterem abgeschlossenen Quartal jeweils ein Sechzehntel seiner Anteile.

Variante 2: Der Gründer erdient nach Beendigung eines jeden vollen Monats jeweils ein Achtungvierzigstel seines Anteils.

In der Variante 1 würde der Gründer bei einem Ausscheiden im elften Monat alle Anteile verlieren. Im zweiten Fall würde er 10/48stel behalten dürfen.

Bei Finanzierungsrunden in frühen Unternehmensphase ist die Variante 1 des obigen Beispiels häufig anzutreffen. Die erste Jahresstufe wird in diesen Konstellationen als „Cliff“ bezeichnet.

Tipp

Viele Investoren lassen sich auf sog. Accelerated Vesting-Regelungen ein. In diesen Fällen gelten die Anteile der Gründer insgesamt als erdient, wenn während des Vesting-Zeitraums ein Exit (z.B. der Verkauf aller Anteile am Startup) erfolgt.

Umfang der vom Vesting betroffenen Anteile

Gerade bei Seed-Finanzierungen verlangen Investoren häufig, dass alle Anteile eines Gründers dem Vesting unterliegen. Jedoch ist das kein Dogma. Im Einzelfall können durchaus gute Argumente dafür sprechen, dass nur ein Teil der von einem Gründer gehaltenen Anteile vom Vesting erfasst ist.

Beispiel

Sollte beim Ausscheiden eines Gründers dessen wesentlicher Wertbeitrag auch ohne seine weitere Tätigkeit im Startup nutzbar verbleiben, z.B. ein Patent oder eine funktionsfähige Software, können gute Argumente dafür sprechen, einen Teil der Anteile vom Vesting auszunehmen. In der Konsequenz würde der Gründer diese Anteile auch dann behalten, wenn er ausscheidet.

Umfang der abzugebenden Anteile / Good und Bad Leaver Konstellationen

Die meisten Vesting-Regelungen knüpfen unterschiedliche Konsequenzen daran an, aus welchem Grund der Vesting-Fall Eintritt. Hierbei wird zwischen sog. Good Leaver und sog. Bad Leaver Regelungen unterschieden. Vereinfacht gesagt verlässt ein „Good Leaver“ das Startup im Einvernehmen mit oder auf Wunsch der übrigen Gesellschafter. Ein „Bad Leaver“ geht hingegen gegen den Willen der übrigen Gesellschafter oder er wird wegen eines Fehlverhaltens aus seiner Tätigkeit hinausgedrängt.

Beispiel

Als Good Leaver Konstellation wird häufig die normale Kündigung des Anstellungsvertrages mit dem Gründer durch die Gesellschaft (ohne, dass ein Fehlverhalten des Gründers vorliegt) vorgesehen oder eine Konstellation, in der der Gründer wegen Berufsunfähigkeit seine Tätigkeit aufgeben muss. Zu den Bad Leaver Konstellationen zählen die normale Kündigung durch den Gründer oder die Kündigung seitens der Gesellschaft aus einem vom Gründer zu vertretendem wichtigen Grund.

In Bad Leaver Fällen sehen die Regelungen häufig vor, dass alle vom Gründer gehaltenen Geschäftsanteile, d.h. sowohl die nicht erdienten als auch die durch Zeitverlauf bereits erdienten Anteile, abzugeben sind. Die hierfür an den Gründer zu zahlende Vergütung beschränkt sich häufig auf den von dem Gründer auf die Anteile gezahlten Nominalbetrag.

Bei Good Leaver Regelungen existieren zwei unterschiedliche Ansätze. Einige Investoren verlangen auch im Good Leaver Fall, dass der Gründer alle seine Anteile abgibt, wobei die nicht erdienten Anteile durch Zahlung des Nominalbetrages vergütet werden und die erdienten Anteile durch Zahlung des sog. Verkehrswertes der Anteile. Andere Investoren lassen es dabei bewenden, dass im Good Leaver Fall lediglich die nicht erdienten Anteile abzugeben sind und die durch den Zeitablauf bereits erdienten Anteile vom Gründer behalten werden können.

Tipp

In Good Leaver Fällen wird es für die Gründer in der Regel empfehlenswert sein, dass sie die bereits erdienten Anteile behalten und nicht durch einen Geldzahlung abfinden lassen. Auf diese Weise können sie mit den erdienten Anteilen an einer zukünftigen Wertsteigerung des Startups partizipieren. Die Regelungen zur Vergütung der erdienten Anteile nach dem sog. Verkehrswert führen in der Regel gerade in der Anfangszeit eines Startups zu sehr niedrigen Abfindungswerten, da sie klassische Unternehmensbewertungsmethoden zum Ansatz haben.

Umsetzung der Abgabe von Anteilen

Die meisten Vesting-Regelungen sehen vor, dass im Vesting-Fall die Anteile auf Aufforderung von Investoren vom ausscheidenden Gründer abzugeben sind. Interessant ist natürlich, wer der Nutznießer der Übertragung ist, mithin der Empfänger der Anteile. Häufig ist die Gesellschaft Empfängerin der Anteile, um die Anteile anschließend nutzen zu können, eine Ersatzperson für den ausscheidenden Gründer zu akquirieren. Aus rechtlichen Gründen (sog. mangelndes freies Vermögen der Gesellschaft) kann der Gesellschaft aber verboten sein, im Vesting-Fall die Anteile zu übernehmen. Für diesen Fall sehen Vesting-Regelungen daher vor, dass ein anderer Gesellschafter die Anteile übernimmt, jedoch mit der Maßgabe, sie treuhänderisch zu halten. In Einzelfällen wird auch vorgesehen, dass die Anteile vorrangig Investoren zustehen oder pro rata auf die übrigen Gesellschafter übergehen.

Wichtiger Hinweis

Sieht die Vesting-Regelung vor, dass die Anteile des ausscheidenden Gründers an einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auf eine andere Person zu übertragen sind, muss die Regelung zwingend notariell beurkundet werden. Darauf sollten vor allem Gründer achten, die Vesting-Regelungen bei einer Team-Gründung anwenden. Eine Alternative hierzu ist die Statuierung einer Verpflichtung des ausscheidenden Gründers, der Einziehung von Anteilen im Vesting-Fall zuzustimmen. Die Alternative sollte aber nicht ohne Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts umgesetzt werden.

Verhandlung von Vesting Regelungen

Die Aufnahme und konkrete Ausgestaltung von Vesting-Regelungen hängt sehr stark von den Vorstellungen und bisherigen Erfahrungen des jeweiligen Investors ab. Es kommt durchaus vor, dass unerfahrene Business Angel keine Vesting-Regel verlangen. Hier wird es darauf ankommen, ob das Gründerteam zum eigenen Schutz Vesting-Regelungen einführen möchte. Venture Capital Gesellschaften und erfahrene Business Angel werden in frühen Finanzierungsrunden stets Vesting-Regelungen fordern. Aber auch hier sind Verhandlungsspielräume in Abhängigkeit von der konkreten Konstellation im Startup vorhanden.

Wissenswertes

Auch wenn der Begriff „Vesting“ im englischen Sprachgebrauch ein sukzessives Erdienen und damit eine sukzessive Übertragung von Anteilen meint, wird das Vesting in Deutschland aus steuerlichen Gründen umgekehrt abgewickelt. Wie oben beschrieben reduziert sich über den Verlauf der Zeit der Umfang der abzugebenden Anteile. Daher werden die Regelungen häufig auch als „Negatives Vesting“ bezeichnet.

 

Hier geht es zu den weiteren Artikeln der Reihe Startup-Finanzierung mit Investoren

0. Einleitung Das sollte man wissen – ein Überblick

I. Investorentypen – Wer interessiert sich für mich, wer passt zu mir? Ein Überblick

II. FinanzierungsartenIn welchen Formen wird Kapital bereitgestellt?

III. Finanzierungsprozess – Kennenlernen bis Geldeingang: wie verlaufen Verhandlungen mit Investoren?

IV. VerträgeWelche werden abgeschlossen?

V. Vertragliche Regelungen – Welche sind wichtig?

Folgen bald …

  • Teil 7              Exitregelungen
  • Teil 8              Erlösverteilung im Exit-Fall
  • Teil 9              Informations- und Zustimmungsrechte

 

Du hast Interesse an unseren Artikeln für Startups?

Dann melde dich für unseren Newsletter an!

Du hast Interesse an detaillierten Informationen zum Thema Startup-Finanzierung mit Investoren?

Kontaktiere gerne unseren Experten

Das #StartupBriefing ist eine regelmäßige Publikation zu rechtlichen Themen, die vor allem für Gründer, Startups und junge Unternehmen relevant sind.

Mehr #StartupBriefings

 

 

Get in touch