Nachdem wir in den vorangegangenen Artikeln den typischen Verlauf einer Startup-Finanzierung mit Investoren dargestellt haben, soll es nun darum gehen, welche vertraglichen Dokumente typischerweise bei einer Finanzierungsrunde verwendet werden. In diesem Teil der Reihe stellen wir die einzelnen vertraglichen Dokumente vor und skizzieren den jeweiligen Regelungsumfang. In den weiteren Artikeln dieser Reihe stellen wir dann die üblichen Klauseln und deren mögliche Ausgestaltungsformen vor.
Die komplette Reihe zur Startup-Finanzierung mit Investoren findest du am Ende dieses Beitrags
Welche sind die typischen Dokumente?
Im Zusammenhang mit einer Finanzierungsrunde kommt typischerweise der Einsatz folgender Dokumente in Betracht:
- Beteiligungsvertrag (Investment Agreement)
- Gesellschaftervereinbarung (Shareholders´ Agreement)
- Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung
- Verträge mit der Unternehmensleitung (z.B. Geschäftsführeranstellungsvertrag)
- Begleitvereinbarungen (Schutzrechtsvereinbarung, Mitarbeiterbeteiligung)
Tipp
Der Umfang der vertraglichen Dokumentation hängt vom Investorentyp ab. Während bei einer Finanzierung mit Venture Capital-Gesellschaften i.d.R. alle der vorgenannten Dokumente eingesetzt werden, kann eine Seed Finanzierung mit einem Business Angel mit deutlich weniger auskommen. Es ist jedoch zu beobachten, dass häufig investierende Business Angel sich vom vertraglichen Umfang immer mehr den Venture Capital-Gesellschaften annähern.
Beteiligungsvertrag (Investment Agreement)
Der Beteiligungsvertrag bildet die Grundlage für die Investition und Beteiligung des Investors am Startup. Er regelt üblicherweise auch, wie die einzelnen Schritte zur Umsetzung der Beteiligung am Startup verlaufen sollen.
Im Wesentlichen wird im Beteiligungsvertrag Folgendes festgehalten:
- Die Höhe und die Konditionen der Zahlung des Investmentbetrages
- Die im Gegenzug vom Startup zu gewährende Beteiligung des Investors
- Garantien der Gründer in Bezug auf grundlegende Verhältnisse der Gesellschaft
Tipps
Üblicherweise erhält das Startup nicht bereits mit Unterzeichnung des Beteiligungsvertrages den wesentlichen Teil der Investitionsmittel, sondern erst mit Umsetzung der Beteiligung. Im Falle einer Direktbeteiligung ist das der Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister. Zwischen Vertragsschluss und Geldeingang können daher durchaus mehr als drei Wochen liegen. Das sollte man in der Liquiditätsplanung berücksichtigen.
Gründer haften bei der Verletzung von Garantien i.d.R. persönlich. Das gilt unabhängig davon, ob die Rechtsform des Startups (z.B. UG oder GmbH) grundsätzlich eine Haftung seiner Gesellschafter ausschließt. Es ist also ratsam, an dieser Stelle nicht auf Lücke zu setzen.
Gesellschaftervereinbarung (Shareholders´ Agreement)
Die Gesellschaftervereinbarung und der Gesellschaftsvertrag bestimmen die Regeln für die Zusammenarbeit der Gesellschafter untereinander während der Dauer der Beteiligung des Investors. Im Unterschied zum Gesellschaftsvertrag einer UG oder GmbH muss die Gesellschaftervereinbarung nicht im Handelsregister veröffentlicht werden. Aus diesem Grund enthält diese vor allem solche Regelungen, von denen Dritte (insbesondere potentielle Wettbewerber des Startups) keine Kenntnis haben sollen.
Tipp
Es kann durchaus zu Überschneidungen zwischen Gesellschaftervereinbarungen und Gesellschaftsvertrag kommen. In diesem Fall sollte die Gesellschaftervereinbarung vorsehen, dass ihre Regelungen den Regelungen des Gesellschaftsvertrages vorgehen.
Zu den in einer Gesellschaftervereinbarung zu findenden Regelungen gehören:
- Verpflichtung der Gründer zur Abgabe von Geschäftsanteilen, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Investment die Unternehmensleitung verlassen (sog. Vesting-Klauseln)
- Regelungen zu Übertragung von Geschäftsanteilen am Startup und das hierfür erforderliche Verfahren (z.B. Verfügungsverbote mit Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafter, Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte)
- Verpflichtung zum Verkauf von Geschäftsanteilen in bestimmten Fällen (sog. Mitverkaufspflichten; drag along)
- Periodische Informationspflichten gegenüber Investoren
- Ausgewählte Zustimmungsrechte für bedeutende Entscheidung der Geschäftsführung aber auch der Gesellschafterversammlung
- Die Einrichtung eines Verwässerungsschutzes (sog. Anti Dilution) für den Fall der Verschlechterung der Unternehmensbewertung in Folgerunden (sog. Down Round)
- Regelung zu Vorzugsrechten bei der Verteilung von Erlösen im Falle eines Exits (sog. Liquidation Preference)
Tipps
Beteiligungsvereinbarung und Gesellschaftervereinbarung bilden häufig ein einheitliches Dokument. Zum Teil wird auch nur von Beteiligungsvereinbarung oder nur von Gesellschaftervereinbarung gesprochen auch wenn Regelungsbereiche beider Vereinbarungen aufgenommen werden.
Sowohl bei der Beteiligungsvereinbarung als auch bei der Gesellschaftervereinbarung ist darauf zu achten, ob diese notariell beurkundet werden muss. Dies ist z.B. immer dann der Fall, wenn die Vereinbarungen (mittelbar) die Verpflichtung eines Gesellschafters zur Übertragung seiner Geschäftsanteile an einer UG oder GmbH enthalten. Werden die Vereinbarungen in diesem Fall nicht beurkundet, führt das generell zur Unwirksamkeit alle Regelungen der Vereinbarung.
Gesellschaftsvertrag
Auch wenn das Startup bereits über einen Gesellschaftsvertrag verfügt (wie dies im Falle einer gegründeten GmbH oder UG der Fall ist), wird dieser Vertrag angepasst oder teilweise komplett ausgetauscht. Eine Anpassung ist alleine deshalb schon notwendig, um die Beteiligung des Investors zu reflektieren oder den Gesellschaftsvertrag mit der Gesellschaftervereinbarung zu synchronisieren. Darüber hinaus gibt es vor allem bei der GmbH bestimmte Regelungen, die nach Auffassung einiger Juristen nur wirksam im Gesellschaftsvertrag selbst aufgenommen werden können.
Tipp
Durch die richtige Zuordnung von Regelungen zwischen Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung können Kosten der notariellen Beurkundung teils deutlich gesenkt werden. So führt ein in eine Gesellschaftervereinbarung aufgenommenes Vorkaufsrecht zu zusätzlichen Kosten, während ein solches Vorkaufsrecht im Gesellschaftsvertrag von den Kosten für die Änderung des Gesellschaftsvertrages bereits umfasst ist.
Verträge mit der Unternehmensleitung
Die Gründer (und damit Gesellschafter) eines Startups sind üblicherweise auch dessen Geschäftsführer. Um ihre konkreten Pflichten im operativen Geschäft zu bestimmen, werden im Rahmen einer Finanzierungsrunde daher häufig auch die Geschäftsführeranstellungsverträge angepasst. Hier werden häufig Regelungen zum Gehalt angepasst, Informationspflichten aufgenommen sowie Regelungen zum vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ergänzt.
Begleitvereinbarung
Zu den besonders häufig vorkommenden Begleitvereinbarungen im Rahmen einer Finanzierungsrunde gehören Vereinbarungen über die Übertragung von Schutzrechten sowie die Begründung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
Schutzrechtsvereinbarungen beinhalten die Verpflichtung der Gründer zur Übertragung bestehender aber auch zukünftiger geistiger Schutzrechte auf das Startup. Das ist besonders häufig dann der Fall, wenn im Rahmen der Due Diligence-Prüfung festgestellt wird, dass bestimmte solcher Rechte (z.B. Markenrechte, Patente, Domains) noch nicht dem Startup gehören, sondern auf die Gründer angemeldet sind.
Ein probates Mittel, um ein Startup attraktiv für Top-Mitarbeiter zu machen, ist die Einräumung einer Mitarbeiterbeteiligung (häufig auch pauschal als „ESOP“ für Employee Stock Option Program oder „VSOP für Virtual Stock Option Program bezeichnet). Um das im Vergleich zu großen Unternehmen häufiger niedrigere Gehalt zu kompensieren, geht es in den Programmen darum, ausgewählte Mitarbeiter finanziell an dem Erfolg des Startups partizipieren zu lassen. Hierfür werden i.d.R. virtuelle Beteiligungen (sog. Phantom Shares) zugesichert, die vor allem im Falle eines Exits einen Zahlungsanspruch einräumen.
Hier geht es zu den weiteren Artikeln der Reihe Startup-Finanzierung mit Investoren
0. Einleitung – Das sollte man wissen – ein Überblick
I. Investorentypen – Wer interessiert sich für mich, wer passt zu mir? Ein Überblick
- Business Angel
- Venture Capital Gesellschaften
- Accelerator
- Corporate Venture Capital-Gesellschaften
- Venture Loan-Geber
II. Finanzierungsarten – In welchen Formen wird Kapital bereitgestellt?
III. Finanzierungsprozess – Kennenlernen bis Geldeingang: wie verlaufen Verhandlungen mit Investoren?
IV. Verträge – Welche werden abgeschlossen?
V. Vertragliche Regelungen – Welche sind wichtig?
- Teil 1: Umsetzung der Beteilig./(Ab)Sicherung der Unternehmensbew./Meilensteine/ Nachfinanz.
- Teil 2: Garantien
- Teil 3: Verwässerungsschutz
- Teil 4: Vesting
- Teil 5: Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbot
- Teil 6: Schutz des Gesellschafterkreises
Folgen bald …
- Teil 7 Exitregelungen
- Teil 8 Erlösverteilung im Exit-Fall
- Teil 9 Informations- und Zustimmungsrechte
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