19 / 04 / 2018
Startup Finanzierung mit Investoren – Welche vertraglichen Regelungen sind wichtig? (Teil 1)

Nachdem wir in den vorangegangenen Artikeln die einzelnen vertraglichen Dokumente einer Finanzierungsrunde vorgestellt haben, geht es in den letzten Teilen dieser Artikelreihe um einzelne Regelungen und vertragliche Klauseln von Venture Capital-Verträgen. Wir haben die Klauseln zu thematischen Blöcken zusammengefasst, die hinter der jeweiligen Regelung liegende Intention erläutert und mit Beispielen unterlegt. Das Verständnis der Intention ist ein wichtiger Baustein für Verhandlungen mit Investoren und erlaubt es, vermeintliche „marktübliche Standardregelungen“ zu Gunsten des Startups zu verändern.

Die komplette Reihe zur Startup-Finanzierung mit Investoren findest du am Ende dieses Beitrags

Häufige Regelungen im Beteiligungsvertrag (Investment Agreement)

Der Beteiligungsvertrag bildet die Grundlage für die Investition und Beteiligung des Investors am Startup. Er enthält daher üblicherweise Regelungen zur Umsetzung der Beteiligung sowie begleitende Regelungen, welche, vereinfacht gesprochen, die Grundlagen der Investition und Unternehmensbewertung für den Investor absichern sollen.

Umsetzung der Beteiligung

Im häufigsten Fall der Beteiligung eines Investors, namentlich der Direktbeteiligung an einer UG / GmbH (vgl. unseren Blogbeitrag zu Finanzierungsarten), regelt der Beteiligungsvertrag zunächst die Verpflichtung der Startup Gesellschafter zur Durchführung einer Kapitalerhöhung beim Startup und Zulassung des Investors zur Übernahme daraus resultierender Geschäftsanteile. Im gleichen Schritt wird häufig die Verpflichtung vorgesehen, den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft zu verändern oder nach Vorgabe des Investors komplett neu zu fassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Investor, die neu geschaffenen Geschäftsanteile zu übernehmen und hierauf den Nominalbetrag einzuzahlen.

Beispiel

Beträgt das Stammkapital des Startups EUR 25.000 und soll der Investor nach seiner Beteiligung 20% am Startup halten, würde der Beteiligungsvertrag vorsehen, dass das Stammkapital von EUR 25.000 auf EUR 31.250 erhöht werden soll und der Investor die neu geschaffenen Anteile in Höhe von EUR 6.250 übernimmt. Der Investor ist verpflichtet, diesen Betrag (sog Nominalbetrag) an die Gesellschaft zu zahlen.

Der Investitionsbetrag des Investors besteht jedoch nicht nur in der Zahlung des Nominalbetrags des Anteils, da dieser den vor der Investition bestehenden Wert des Startups (sog. Pre Money-Bewertung des Startups) nicht berücksichtigt. Der weitaus größere Teil der Investition erfolgt im Falle der hier skizzierten Direktbeteiligung durch die Einzahlung in die sog. „sonstige Kapitalrücklage“ des Startups. Bei dieser handelt es sich um eine Bilanzposition des Startups die für den Ausweis von sonstigem Eigenkapital vorgesehen ist. Die Verpflichtung zur Einzahlung in die sonstige Kapitalrücklage ist ein wesentlicher Bestandteil eines Beteiligungsvertrages.

Beispiel

Im obigen Beispiel einigen sich Startup und Investor, dass für die Einräumung der 20% Beteiligung eine Zahlung des Investors in Höhe von EUR 500.000 geschuldet wird. Dieser Vereinbarung liegt eine Post Money-Bewertung (Wert des Startups inklusive Finanzierungsbeitrag des Investors) in Höhe von EUR 2,5 Mio. (Rechenschritt: EUR 500.000 / 20%) zu Grunde. Die Pre Money-Bewertung des Startups beträgt mithin EUR 2,0 Mio. (Rechenschritt: Post Money-Bewertung ./. EUR 500.000). Da der Investor bereits EUR 6.250 auf den Nominalbetrag der von ihm übernommenen Anteile leisten muss, beträgt seine Einzahlung in die sonstige Kapitalrücklage EUR 493.750. (Rechenschritt EUR 500.000 ./. EUR 6.250).

Die vorgenannte Zuzahlung erfolgt durch den Investor in der Regel nicht schon zusammen mit der Einzahlung des Nominalbetrages, sondern erst, wenn die Kapitalerhöhung beim Handelsregister eingetragen wurde. Der Grund ist, dass der Investor erst mit Eintragung der Kapitalerhöhung Gesellschafter wird und Anteile an der Gesellschaft erhält. Bevor er diese Gesellschafterstellung nicht erhalten hat, will er das Risiko der Einzahlung des wesentlichen Teils der Investitionsmittel nicht eingehen. Bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister muss nach den meisten Beteiligungsverträgen zunächst nur der Nominalbetrag der Anteile vom Investor eingezahlt werden, sodann muss die Einzahlung gegenüber dem beurkundenden Notar nachgewiesen werden, um anschließend die Kapitalerhöhung über den Notar zum Handelsregister anzumelden. Nach Eingang der Anmeldung prüft das Handelsregister die Formalia der Kapitalerhöhung und trägt diese ins Handelsregister ein.

Tipp

Abhängig von der Laufzeit der Überweisung und der Reaktionsgeschwindigkeit des Investors dauert es einige Tage bis der Nominalbetrag auf dem Konto des Startups eingeht. Zwischen Nachweis des Zahlungseingangs und Absendung der Handelsregisteranmeldung durch das Notariat können weitere ein bis zwei Tage hinzukommen. Ab Eingang der Anmeldung beim Handelsregister rechnet man in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wochen bis zur Eintragung. Realistisch liegen zwischen Beurkundung der Kapitalerhöhung und Eintragung im Handelsregister damit mindestens zwei bis drei Wochen, wenn alles fehlerfrei verläuft und beim Handelsregister gerade keine Engpässe wegen Ferienzeiten bestehen. Es ist daher ganz wesentlich, diese Verzögerung zwischen Vertragsabschluss mit dem Investor und Einzahlung des Investitionsbetrages in der Liquiditätsplanung des Startups angemessen zu berücksichtigen. Einzelne Investoren lassen sich darauf ein, zumindest einen Teil der Zuzahlung schon vor der Eintragung zu leisten. Das gelingt v.a. dann, wenn der Investor bereits Gesellschafter ist und lediglich seine Beteiligung aufstockt.

(Ab)Sicherung der Unternehmensbewertung – Meilensteine / Nachfinanzierung

Meilensteine können ein Baustein bei der Strukturierung von Finanzierungsrunden sein. Die Festlegung von Meilensteinen bedeutet, dass bestimmte Teile des Finanzierungsbeitrags des Investors nicht sofort, sondern erst bei Eintritt bestimmter Bedingungen erbracht werden. Diese Bedingungen können dabei z.B. Zeitpunkte oder operative Ziele des Unternehmens sein (z.B. Erreichen einer bestimmten User-Zahl oder eines bestimmten Umsatzes).

Mit der Vereinbarung von Meilensteinen verfolgen Investoren das Ziel, ihren Investitionsbetrag nicht sofort in voller Höhe ins Risiko zu stellen aber dennoch eine möglichst günstige Unternehmensbewertung zu erhalten. Das kann z.B. den Sinn haben, dass der Investor einen bestimmten Punkt in der Entwicklung des Startups als Grundvoraussetzung oder besonders kritisch für die nächsten Entwicklungsschritte sieht (z.B. das Go-Live einer Internetplattform). Die Vereinbarung von Meilensteinen kann aber auch ein Mittel sein, unterschiedliche Vorstellungen über die Pre Money-Bewertung des Startups zu einem Ausgleich zu bringen.

Beispiel

Sieht das Startup die Pre Money-Bewertung bei EUR 2 Mio. und der Investor bei EUR 1 Mio., weil er die Erreichung eines bestimmten Entwicklungsschritts des Startups kritischer bewertet als das Startup Team selbst, kann die Festlegung eines Meilensteins und die Auszahlung des Investment Beitrags in zwei gleichen Teilen (ein Teil sofort und der zweite Teil nach Erreichung des Meilensteins) den Streit auflösen.

Meilensteine sollten stets so gewählt werden, dass sie objektivierbar sind und damit ihr Eintritt eindeutig festgestellt werden kann. Bei Meilensteinen ist ferner stets zu prüfen, ob eine Absicherung des erst zukünftig zu fließenden Investitionsbetrages erforderlich ist. Schlussendlich trägt das Unternehmen das Insolvenzrisiko des Investors, wenn dieser die Zahlung in Zukunft nicht mehr aufbringen kann oder nicht möchte obwohl der Meilenstein erfüllt war. Als Mittel der Absicherung dienen an dieser Stelle Regelungen zur Einziehung des gesamten oder eines Teils der Geschäftsanteile des Investors falls eine Zahlung unrechtmäßigerweise unterbleibt.

Beispiel

Ungeeignet, weil nicht objektiv feststellbar, wäre ein Meilenstein: „Fertigstellung der Internetplattform zur Zufriedenheit des Investors“. Geeignet wäre hingegen ein Meilenstein „Monatlichen Umsatz (exklusive Umsatzsteuer) in drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Höhe von jeweils mindestens EUR 1.000“.

Die vorgenannten Meilensteinregelungen sollten nicht verwechselt werden mit der Vereinbarung einer Nachfinanzierung des Investors. Die Praxis zeigt, dass unerfahrene Gründer das Finanzierungsangebot eines Investors an dieser Stelle missverstehen können. Bei der oben genannten Meilensteinregelung erhält der Investor einen Anteil an der Gesellschaft, der sich aus dem gesamten Investitionsbetrag ergibt, also aus dem sofort und dem erst nach Eintritt des Meilensteins zu zahlenden Beitrag. Bei der Nachfinanzierung würde er hingegen die Anteile nur entsprechend dem jeweils tatsächlich eingezahlten Finanzierungsbetrag erhalten.

Beispiel

Im obigen Beispiel (20% für EUR 500.000) würde der Investor die vollen 20% am Startup sofort erhalten, auch wenn der Investitionsbetrag in Höhe von EUR 500.000 in zwei Tranchen bezahlt wird. Tritt der Meilenstein nicht ein, halbiert sich mithin die Unternehmensbewertung, weil der Investor für die Beteiligung von 20% lediglich EUR 250.000 zahlen musste.

Im Falle einer Nachfinanzierung würde der Investor zunächst 10% für EUR 250.000 bekommen. Zahlt er bei Erreichung eines Meilensteins weitere EUR 250.000 erhält er als Gegenleistung weitere 10% an der Gesellschaft. In diesem Fall sichert sich der Investor mit dieser Vereinbarung die Pre Money-Bewertung auch für die weitere Finanzierung, auch wenn möglicherweise in der Zwischenzeit der Wert des Startups zunimmt.

Die Reihe wird in der nächsten Woche mit der Darstellung von Garantien der Gründer gegenüber dem Investor fortgesetzt. Auf Grund der aus Garantien üblicherweise resultierenden persönlichen Haftung der Gründer widmen wir den Garantien einen eigenen Abschnitt in der Reihe. Die persönliche Haftung gilt regelmäßig auch dann, wenn das Startup selbst eine GmbH oder UG ist und auch wenn die Gründer sich nicht unmittelbar am Startup, sondern über eine Vermögensverwaltungs UG, beteiligen. Daher sollten Garantie-Regelungen in besonderem Fokus von Gründern liegen.

 

Hier geht es zu den weiteren Artikeln der Reihe Startup-Finanzierung mit Investoren

0. Einleitung Das sollte man wissen – ein Überblick

I. Investorentypen – Wer interessiert sich für mich, wer passt zu mir? Ein Überblick

II. FinanzierungsartenIn welchen Formen wird Kapital bereitgestellt?

III. Finanzierungsprozess – Kennenlernen bis Geldeingang: wie verlaufen Verhandlungen mit Investoren?

IV. VerträgeWelche werden abgeschlossen?

V. Vertragliche Regelungen – Welche sind wichtig?

Folgen bald …

  • Teil 7              Exitregelungen
  • Teil 8              Erlösverteilung im Exit-Fall
  • Teil 9              Informations- und Zustimmungsrechte

 

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