In unserer Open Source-Reihe beleuchten wir die bekanntesten Open Source-Lizenzen. Die Nutzung von Open Source-Software bietet sich insb. für Startups an, da sie kostenlos ist und zudem durch das breite Angebot an Open Source-Lizenzen Ressourcen bei der Eigenentwicklung von Software gespart werden können.
Alle Grundlagen zu Open Source-Lizenzen könnt ihr in unseren #StartupBriefings nachlesen:
- Open Source Lizenzen – Grundlagen und Überblick Teil I
- Open Source Lizenzen – Grundlagen und Überblick Teil II: Einordnung der OS-Lizenz nach Copyleft
- Open Source Lizenzen – Grundlagen und Überblick Teil III: Fallstricke bei der Verwendung von Open Source-Software
In Fortführung unserer Open-Source-Grundlagen Reihe beleuchten wir nun die einzelnen Open Source-Lizenzen. Wir erläutern:
- welchen Ursprung die Lizenzen haben,
- welche besonderen Bedingungen bei der jeweiligen Lizenz zu beachten sind,
- für welchen Einsatzzweck sich die Lizenz eignet,
- mit welchen anderen Lizenzen sie kompatibel ist und
- was bezüglich der begleitenden Dokumentation zur Software zu beachten ist.
In den letzten Teilen haben wir uns mit der MIT-Lizenz, der BSD-Lizenz und der (GNU) GPL Lizenz, der Apache Lizenz und der Mozilla Public License (MPL) beschäftigt. In unserem heutigen #StartupBriefing schauen wir uns die Creative Commons-Lizenzen näher an.
Die Einordnung von einzelnen Creative Commons-Lizenzen unter den Begriff „Open Source“ ist stark umstritten. Da jedoch eine Vielzahl von Werken, die für die Gestaltung von Softwareprodukten relevant sind, unter Creative Commons lizenziert sind und uns zu diesem Thema immer wieder Fragen erreichen, widmen wir uns in diesem vorerst letzten Beitrag unserer Open Source-Reihe den Creative Commons-Lizenzen.
Herkunft der Lizenz
Creative Commons ist keine eigenständige Lizenz, sondern eine gemeinnützige Organisation, die unterschiedliche Lizenzen bereitstellt. Die Creative Commons Initiative wurde 2001 in den USA gegründet. Bereits 2002 wurden die ersten Lizenzen veröffentlicht und stetig weiterentwickelt.
Anders als bei Open Source-Lizenzen üblich bieten die Creative Commons-Lizenzen eine Vielzahl unterschiedlicher Bedingungen, von freier Bearbeitung bis hin zur stark eingeschränkten Nutzung. Aus diesem Grund erfüllen ohnehin nur einige wenige der Creative Commons-Lizenzen die Definition der Open Source-Lizenzen. Die Einordnung von Creative Commons-Lizenzen unter den Begriff „Open Source“ ist daher stark umstritten.
Anders als bei Open Source-Lizenzen üblich, sind die Creative Commons-Lizenzen nicht originär auf die Lizenzierung von Software ausgerichtet. Vielmehr eigenen sich Creative Commons-Lizenzen, um höchst unterschiedliche Werke, wie Texte, Bilder oder Musik zu lizenzieren.
Die wohl bekannteste Anwendung, die Inhalte unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert, ist wohl Wikipedia. Sämtliche Beiträge von Wikipedia stehen unter der Lizenz „CC BY-SA“, die die Bearbeitung der Beiträge erlaubt, sofern die bearbeiteten Werke unter der ursprünglichen Lizenz weiter lizenziert werden.
Inhalt der Lizenzen
Es gibt eine Vielzahl von Creative Commons-Lizenzen mit jeweils unterschiedlicher Zielrichtung und unterschiedlich strengen Vorgaben für den Verwender. Das Besondere an den Lizenzen ist, dass sich der Urheber eines Werkes die Lizenzinhalte anhand eines modularen Systems selbst zusammenstellen kann. Er kann dabei die folgenden Rechtemodule frei wählen und kombinieren:
*
Aus diesen Modulen ergeben sich die folgenden Hauptlizenzen:
Namensnennung – CC BY*
Mit der Lizenz „CC BY“ dürfen Nutzer die Werke frei verwenden, bearbeiten und sogar kommerziell verwerten. Einzig der Name des Urhebers muss als Credit angeben werden. Entsprechend ist diese Lizenz die weitestgehende der Lizenzen und eignet sich besonders, wenn Werke weitmöglichst verbreitet werden sollen.
Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen -CC BY-SA*
Sind Werke unter der Lizenz „CC BY-SA“ lizenziert, dürfen sie bearbeitet und auch kommerziell verwertet werden, müssen jedoch unter den gleichen Bedingungen, wie denen des ursprünglichen Werkes, weiter lizenziert werden. Auch hier muss der Name des Urhebers als Credit angegeben werden. Diese Lizenz kommt den OSS Lizenzen ohne copyleft am nächsten.
Namensnennung – Keine Bearbeitung – CC BY-ND*
Werke, die unter der Lizenz „CC BY-ND“ lizenziert wurden, dürfen zwar kommerziell genutzt, jedoch nicht bearbeitet werden. Auch hier muss der Name des Urhebers als Credit angegeben werden.
Namensnennung – Nicht kommerziell – CC BY-NC*
Sind Werke unter „CC BY-NC“ lizenziert, so dürfen die Werke frei bearbeitet werden und müssen nicht unter denselben Bedingungen, wie denen des ursprünglichen Werkes, weiter lizenziert werden. Ausgeschlossen ist jedoch eine kommerzielle Nutzung der Werke. Auch hier muss der Name des Urhebers als Credit angegeben werden.
Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen – CC BY-NC-SA*
Sind Werke unter „CC BY-NC-SA“ lizenziert, so dürfen die Werke frei bearbeitet werden und müssen unter denselben Bedingungen, wie denen des ursprünglichen Werkes, weiter lizenziert werden. Ausgeschlossen ist dabei eine kommerzielle Nutzung der Werke. Auch hier muss der Name des Urhebers als Credit angegeben werden.
Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung – CC BY-NC-ND*
Die Lizenz „CC BY-NC-ND“ ist die restriktivste der 6 Hauptlizenzen. Werke, die unter dieser Lizenz lizenziert werden, dürfen nur für nicht kommerzielle Zwecke genutzt und in keiner Form bearbeitet werden.
Sonstige Besonderheiten
Um den rechtlichen Inhalt der jeweiligen Creative Commons-Lizenzen verständlich zu gestalten, ist die jeweilige Lizenz in drei Schichten aufgeteilt. Die erste Schicht bildet ein rechtlicher Lizenzvertrag, der „juristisch“ formuliert ist und die einzelnen Lizenzbedingungen enthält.
Die zweite Schicht bildet der sog. „Common Deed“, auch „menschenlesbare Fassung“ genannt. Inhalt der Schicht ist eine für Laien verständliche Fassung des Lizenztextes. So haben Nutzer der Lizenz die Möglichkeit, die Lizenz in verständlicher Form zu lesen und sich mit den Bedingungen der Lizenz vertraut zu machen.
Die dritte Schicht trägt dem Umstand Rechnung, dass immer mehr Werke, die unter Creative Commons-Lizenzen lizenziert sind, über Software, wie Suchmaschinen oder Editoren, genutzt werden. Die dritte Schicht bildet daher eine maschinenlesbare Fassung des Lizenztextes, CC Rights Expression Language (CC REL) genannt. So können Softwaresysteme die Inhalte der einzelnen Lizenzen verarbeiten und zuordnen. Entsprechend sind Werke, die unter Creative Commons lizenziert sind, auch über Suchmaschinen wie Google auffindbar.
Kommerzielle Nutzung
Eine kommerzielle Nutzung ist immer dann möglich, wenn die Lizenz nicht den Zusatz „NC“ enthält. Ist ein solcher Zusatz enthalten, dann ist eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen. Lizenzen ohne die „NC“-Beschränkungen eignen sich daher unbeschränkt auch für die kommerzielle Nutzung.
Eignung für Software
Es ist umstritten, inwiefern sich Creative Commons-Lizenzen auch für die Lizenzierung von Software eignet. Inhaltlich spricht nichts gegen eine Lizenzierung von Software unter einer Creative Commons-Lizenz. Dennoch tragen die eigens für Software entwickelten OSS-Lizenzen den Besonderheiten von Software-Werken in der Regel etwas besser Rechnung als die Creative Commons-Lizenzen.
Dennoch spielen Creative Commons-Lizenzen auch im Softwarebereich, vor allem beim UI-Design, häufig eine große Rolle, da viele Icons, Interfaces und entsprechende Vorlagen unter Creative Commons-Lizenzen lizenziert sind.
Zusammenfassung: Wozu eignen sich die Lizenzen?
Creative Commons-Lizenzen eignen sich vorrangig für Werke wie Musik, Bilder, Icons und Texte. Je nach gewählter Lizenz kann eine Bearbeitung und kommerzielle Nutzung unter der Benennung des Urhebers im Wesentlichen frei erfolgen. Wurde jedoch eine beschränkte Lizenz gewählt, dann sollten Nutzer genau darauf achten, ob eine Bearbeitung und/oder kommerzielle Nutzung des jeweiligen Werkes zulässig ist.
*Alle Symbole stehen unter der Creative Commons Attribution 4.0 International license und stammen von https://creativecommons.org/.
Hier geht es zur Open Source-Blogreihe
- Grundlagen und Überblick Teil I
- Grundlagen und Überblick Teil II: Einordnung der OS-Lizenz nach Copyleft
- Grundlagen und Überblick Teil III: Fallstricke bei der Verwendung von Open Source-Software
- Die BSD-Lizenz
- Die MIT-Lizenz
- Die GPL Lizenz
- Die Apache-Lizenz
- Die Mozilla Public License
- Sonderedition Creative Commons*
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