In unserer Open Source-Reihe beleuchten wir die bekanntesten Open Source-Lizenzen. Die Nutzung von Open Source-Software bietet sich insb. für Startups an, da sie kostenlos ist und zudem durch das breite Angebot an Open Source-Lizenzen Ressourcen bei der Eigenentwicklung von Software gespart werden können.
Alle Grundlagen zu Open Source-Lizenzen könnt ihr unseren #StartupBriefings nachlesen:
- Open Source Lizenzen – Grundlagen und Überblick Teil I
- Open Source Lizenzen – Grundlagen und Überblick Teil II: Einordnung der OS-Lizenz nach Copyleft
- Open Source Lizenzen – Grundlagen und Überblick Teil III: Fallstricke bei der Verwendung von Open Source-Software
In Fortführung unserer Open-Source-Grundlagen Reihe beleuchten wir nun die einzelnen Open Source-Lizenzen. Wir erläutern:
- welchen Ursprung die Lizenzen haben,
- welche besonderen Bedingungen bei der jeweiligen Lizenz zu beachten sind,
- für welchen Einsatzzweck sich die Lizenz eignet,
- mit welchen anderen Lizenzen sie kompatibel ist und
- was bezüglich der begleitenden Dokumentation zur Software zu beachten ist.
Im letzten Teil haben wir uns die verschiedenen Versionen der BSD-Lizenz näher angeschaut. In diesem Teil soll es nun um die MIT-Lizenz gehen.
Herkunft der Lizenz
Die MIT-Lizenz stammt aus dem Jahre 1988 und wurde, wie der Name bereits nahelegt, vom Massachusetts Institute of Technology („MIT“) entwickelt. Sie wird auch X-Lizenz oder X11-Lizenz genannt, um Verwechslungen mit Softwareveröffentlichungen des MIT unter anderen Lizenzen zu vermeiden.
Auf der Entwicklerplattform GitHub werden bereits seit vielen Jahren die mit Abstand meisten Projekte unter der MIT-Lizenz lizenziert. An der Beliebtheit der MIT-Lizenz hat sich bis heute nichts geändert.
Zu den bekannteren Softwareprojekten unter der MIT-Lizenz zählen bspw. Ruby on Rails, Node.js oder JQuery. Beliebt ist die MIT-Lizenz ebenso im aufstrebenden Bereich rund um Kryptowährungen und die Blockchain-Technologie. Das Protokoll hinter dem Branchenpionier Bitcoin steht ebenfalls unter der MIT-Lizenz und dürfte damit das wohl bekannteste Beispiel der Nutzung der MIT-Lizenz darstellen.
Inhalt der Lizenz
Bei der MIT-Lizenz handelt es sich um eine der freizügigsten Open-Source-Lizenzen, weshalb sie kaum Beschränkungen oder Verpflichtungen für Nutzer enthält.
Copyleft
Die MIT-Lizenz enthält keine Copyleft-Klausel. Das bedeutet, der Nutzer kann für die von ihm weiterentwickelten Softwareteile eine Lizenz seiner Wahl verwenden. Dabei hat er die Wahl, ob er seine Weiterentwicklung als proprietäre Software oder als Open Source Software lizenziert. Der unveränderte Teil der Software verbleibt dabei aber weiterhin unter der ursprünglichen MIT-Lizenz.
Tipp
Alle Informationen zu Copyleft-Klauseln und deren Folgen findet ihr in unserem #StartupBriefing: Open Source Lizenzen – Grundlagen und Überblick Teil II: Einordnung der OS-Lizenz nach Copyleft.
Kommerzielle Nutzung
Die MIT-Lizenz sieht, wie bei OS-Lizenzen üblich, keine Einschränkungen hinsichtlich der Art und Nutzung in Hinblick auf bestimmte Personen oder Nutzergruppen vor. Es steht jedem Lizenznehmer daher frei, die Software zu nutzen. Aufgrund der Natur der MIT-Lizenz als Non-Copyleft-Lizenz ist es möglich, Weiterentwicklungen unter beliebigen Lizenzbedingungen zu vertreiben, sodass insbesondere der Quelltext von Weiterentwicklungen nicht offengelegt werden muss. Ein Dritter kann daher Weiterentwicklungen entgegen der ursprünglichen Software unter einer eigenen proprietären Lizenz vertrieben und seine kommerziellen Interessen schützen.
Sonstige Besonderheiten
Ebenso wie die BSD-Lizenz aber anders als z.B. die Apache 2.0- Lizenz, enthält die MIT-Lizenz keine ausdrückliche Regelung zum Umgang mit Patenten.
Achtung!
Dies birgt das Risiko sog. Lizenzbomben. Lizenzgeber, die Softwarepatente halten und diese patentierte Software unter einer MIT-Lizenz vertreiben, können Lizenzzahlungen für Patente verlangen, obwohl der Softwarecode selbst unter der MIT-Lizenz steht und damit kostenlos verwendet werden darf.
Neuerungen/ Abgrenzung zu neuen Versionen
Es gibt eine Vielzahl von Abwandlungen und Variationen der MIT-Lizenz, welche aber funktionell zum größten Teil mit der ursprünglichen MIT-Lizenz identisch sind.
Da der Lizenztext der MIT-Lizenz nicht unter Copyright-Schutz steht, steht es jedem Nutzer frei, den Lizenztext seinen Bedürfnissen anzupassen. Einige der Lizenz-Abwandlungen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch und ergänzen die Lizenz bspw. durch eine Klausel, nach der es ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers der Software nicht erlaubt ist, den Namen desselben, etwa zu Vermarktungszwecken, zu nennen.
Anforderungen an eine Dokumentation
Wer eine Software nutzt, die unter einer MIT-Lizenz lizenziert wurde, muss den Urhebervermerk, die Lizenzbestimmungen und den Haftungs- und Gewährleistungsausschluss im Quelltext aufführen. Er darf die Software nur unter Zusatz dieser Hinweise verbreiten.
Achtung!
Fehlen diese Hinweise ganz oder teilweise, erlischt die Lizenz. Der Nutzer nutzt die Software in diesem Fall ohne die erforderlichen Nutzungsrechte und kann auf Schadensersatz und Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Diese Dokumentationspflichten bestehen lediglich hinsichtlich der ursprünglichen Software. Auf Grund der Beschaffenheit der MIT-Lizenz als Non-Copyleft-Lizenz entfallen diese Pflichten in Bezug auf den Teil der Eigen- und Weiterentwicklungen.
Verträglichkeit mit anderen Lizenzen
Die MIT-Lizenz ist mit der GPL-Lizenz kompatibel. Software, die unter der MIT-Lizenz lizenziert wurde, kann daher mit Software unter der GNU GPL-Lizenz kombiniert und gemeinsam verbreitet werden.
Zusammenfassung: Wozu eignet sich die Lizenz?
Die MIT-Lizenz stellt selbst in der Kategorie der Non-Copyleft-Lizenzen eine der freizügigsten Lizenzen dar und enthält nur ein Mindestmaß an Verpflichtungen auf Seiten des Nutzers. Sie kann daher nicht nur kostenlos genutzt, sondern auch frei weiterentwickelt werden. Da die Weiterentwicklungen nicht ebenfalls unter einer OS-Lizenz vertrieben werden müssen, eignet sich Software unter einer MIT-Lizenz auch für die kommerzielle Nutzung durch Startups. Einzig die Dokumentationspflichten sollten dringend beachtet werden.
Hier geht es zur Open Source-Blogreihe
- Grundlagen und Überblick Teil I
- Grundlagen und Überblick Teil II: Einordnung der OS-Lizenz nach Copyleft
- Grundlagen und Überblick Teil III: Fallstricke bei der Verwendung von Open Source-Software
- Die BSD-Lizenz
- Die MIT-Lizenz
- Die GPL Lizenz
- Die Apache-Lizenz
- Die Mozilla Public License
- Sonderedition Creative Commons*
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