In unserer Open Source-Reihe beleuchten wir die bekanntesten Open Source-Lizenzen. Die Nutzung von Open Source Software bietet sich insb. für Startups an, da sie kostenlos ist und zudem durch das breite Angebot an Open Source-Lizenzen Ressourcen bei der Eigenentwicklung von Software gespart werden können. Wir erläutern, welche besonderen Bedingungen bei der jeweiligen Lizenz zu beachten sind, für welchen Einsatzzweck sich die Lizenz eignet, mit welchen anderen Lizenzen sie kompatibel ist und was bezüglich der begleitenden Dokumentation zur Software zu beachten ist.
Dieser Überblick der Open Source-Reihe ist eine Einführung in das Thema. Es wird in 3 Teilen erläutert:
- Begriff Open Source
- Arten von Open Source-Lizenzen
- „Copyleft Effekt“
- Möglichkeiten der Kommerzialisierung von Open Source-Software
- Stolpersteine in Bezug auf die Haftung für Open Source-Software
Einordnung der OS-Lizenz nach Copyleft
Die verschiedenen Open Source Lizenzen unterscheiden sich in der Regel nur geringfügig in Bezug auf die eingeräumten Nutzungsrechte. Die Lizenzen können sich allerdings erheblich bezüglich der auferlegten Pflichten in Bezug auf die Weiterentwicklungen der Software unterscheiden. Größter Unterschied ist dabei das sog. „Copyleft“.
„Copyleft-Lizenzen“ beinhalten die Verpflichtung, Weiterentwicklungen der ursprünglichen Software zwingend unter der ursprünglichen Lizenz weiterzuverbreiten. Über Copyleft-Klauseln soll sichergestellt werden, dass die gesamte OSS-Community von den Weiterentwicklungen profitiert. Entwickelt ein Startup eine unter einer Copyleft-Lizenz lizenzierte Software weiter oder nutzt diese in Kombination mit eigens entwickelter proprietärer Software, so ist das Startup verpflichtet auch den eigenen proprietären Softwareteil unter der jeweiligen Copyleft-Lizenz zu lizenzieren. Das Startup darf dann auch für den proprietären Softwareteil keine Lizenzgebühr verlangen und muss in der Regel den Quellcode veröffentlichen. In der Folge können Wettbewerber des Startups den nun veröffentlichten Softwarecode kopieren und für das eigene Geschäftsmodell nutzen.
Im Gegensatz dazu ermöglichen die sog. „Non-Copyleft-Lizenzen“ die Weitergabe von Weiterentwicklungen der Software unter einer beliebigen Lizenz. Dies kann sowohl eine Open Source Lizenz, als auch eine proprietäre Lizenz sein. Startups die Open Source Software nutzen, die unter Non-Copyleft-Lizenzen lizenziert sind, müssen proprietäre Softwareteile nicht veröffentlichen. Lediglich die ursprünglich unter der OS-Lizenz lizenzierte Software muss weiterhin unter der OS-Lizenz verbreitet werden. Da der Softwarecode nicht offen gelegt werden muss, verliert das Startup zwar den Vorteil der Weiterentwicklung durch die OS-Community, im Gegenzug ist aber kein Kopieren des proprietären Softwarecodes durch Wettbewerber zu befürchten. Auf Grund der unterschiedlichen Auswirkungen der Copyleft und Non-Copyleft Lizenzen sollte ein Startup vor dem Einsatz von OSS den Anwendungsbereich der Software festlegen und die Konsequenzen einer Veröffentlichung des eigene proprietären Softwarecodes und dessen Bedeutung für Wettbewerber bedenken.
OS-Lizenzen werden auf Grund der zuvor beschriebenen unterschiedlichen Konsequenzen in die Kategorien „Lizenzen mit strengem Copyleft“, „Lizenzen mit beschränktem Copyleft“ und „Lizenzen ohne Copyleft“ eingeteilt.
Lizenzen mit strengem Copyleft
Bei Lizenzen mit strengen Copyleft-Klauseln muss der Nutzer alle Änderungen und Weiterentwicklungen ausnahmslos unter der ursprünglichen Lizenz weiterlizenzieren. So wird sichergestellt, dass auch alle Weiterentwicklungen der Software der OSS-Community zur Verfügung gestellt werden. Die bekanntesten Lizenzen mit strengen Copyleft-Klauseln sind die GNU General Public License (GPL) und die Common Public License (CPL). Die Überwiegende Anzahl von OSS ist unter der GPL lizenziert, die sich in der OSS-Community großer Beliebtheit erfreut. Bekannte Software, die unter GPL lizenziert wurden sind z.B. das Betriebssystem Linux und das Datenbankverwaltungssystem MySQL.
Lizenzen mit beschränktem Copyleft
Bei den Lizenzen mit beschränkten Copyleft-Klauseln kann der Nutzer einzelne Teile der Weiterentwicklung anderweitig lizenzieren oder OSS mit anderen Lizenztypen kombinieren. Die Möglichkeiten der Trennung und Lizenzierungen von einzelnen Softwareteilen variiert je nach Ausgestaltung der Lizenz. Die Nutzung von Lizenzen mit beschränktem Copyleft bietet sich vor allem an, wenn der Nutzer OSS Software mit eigenentwickelter proprietärer Software vermarkten möchte. Die bekannteste Lizenz mit beschränktem Copyleft sind die Mozilla Public License (MPL) und die GNU Lesser General Public License (LGPL). Die LGPL wird vor allem für Programmbibliotheken eingesetzt, da nur die Änderungen der unter der LGPL lizenzierten Bibliothek selbst der LGPL unterstellt werden muss. Software, die nur auf die Bibliothek zugreift, kann hingegen unter einer beliebigen Lizenz lizenziert werden.
Lizenzen ohne Copyleft
Bei den Lizenzen ohne Copyleft-Klausel ist der Nutzer frei in der Lizenzwahl bezüglich der von ihm weiterentwickelten Softwareteile. Der Nutzer kann die Weiterentwicklung dementsprechend entweder als OSS oder als proprietäre Software lizenzieren. Der unveränderte Teil der Software steht jedoch weiterhin unter der ursprünglichen OS-Lizenz. Die bekanntesten Lizenzen ohne Copyleft sind die Berkeley Software Distribution-License (BSD), die nach der US-Universität Berkeley benannt ist, und die Apache Software License der Apache Software Foundation.
Sonderfall Doppellizenzierung
Einen Sonderfall der OSS-Lizenzierung stellt die sog. Doppellizenzierung dar. Diese ermöglicht dem Urheber die Lizenzierung seiner Software unter verschiedenen Lizenzen. So kann eine Software entweder unter verschiedenen OS-Lizenzen oder gleichzeitig als OSS und proprietäre Software vertrieben werden (sog. “Dual Licensing”). Dual Licensing wird u.a. bei absehbaren Kompatibilitätsproblemen (mehr zu dieser Problematik in Teil III unserer Open Source Grundlagen) oder bei unterschiedlichen Software-Versionen (neue Version als proprietär, alte Versionen als OSS) genutzt.
kuriose Eigenlizenzierung – Beerware (Bierlizenz)
Neben den klassischen oben benannten OS-Lizenzen gibt es eine Vielzahl kleinerer eigenentwickelter Lizenzen. Kurioses Beispiel ist z.B. die sog. Bierlizenz (Beerware). Dem Nutzer ist nach dieser Software die kostenlose und freie Nutzung der lizenzierten Software gestattet. Der Urheber bittet den Nutzer jedoch auf freiwilliger Basis ihm bei Gelegenheit ein Bier auszugeben oder alternativ ein Bier auf sein Wohl zu trinken oder ihm einen originellen Bierdeckel zukommen zu lassen.
Übersicht bekannter OS-Lizenzen:
Lizenzen mit Copyleft Klauseln:
Affero General Public License http://www.affero.org/oagpl.html
CeCILL License (v. 2) http://www.cecill.info/licences/Licence_CeCILL_V2-en.txt
Common Public License http://www.eclipse.org/legal/cpl-v10.html
Eclipse Public License (v. 1.0) http://www.eclipse.org/legal/epl-v10.html
European Union Public License (v. 1.0) http://ec.europa.eu/idabc/en/document/7330.html
European Union Public Licence (v1.1) https://joinup.ec.europa.eu/system/files/EN/EUPL%20v.1.1%20-%20Licence.pdf
GNU Affero General Public License (AGPLv3) (v. 3.0) http://www.fsf.org/licensing/licenses/agpl-3.0.html
GNU Classpath – GPL with special exception http://www.gnu.org/software/classpath/license.html
GNU General Public License (GPL) (v. 1.0) http://www.gnu.org/copyleft/copying-1.0.html
GNU General Public License (GPL) (v. 2.0) http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.html
GNU General Public License (GPL) (v. 3.0) http://www.gnu.de/gpl-ger.html
IBM Public License http://www-128.ibm.com/developerworks/opensource/library/os-i18n2/os-ipl.html
Open Software License (OSL) (v 2.1) http://opensource.org/licenses/osl-2.1.php
Open Software License 1.0 http://www.opensource.org/licenses/osl-1.0.txt
Open Software License 2.0 http://www.nexb.com/license/LICENSE-OSL-2.0.html
Open Software License 3.0 http://www.rosenlaw.com/OSL3.0.htm
Lizenzen mit beschränkten Copyleft-Klauseln:
Apple Public Source License (v. 2.0) http://www.opensource.apple.com/apsl/2.0.txt
BitTorrent Open Source License v1.0 http://spdx.org/licenses/BitTorrent-1.0#licenseText
Common Development and Distribution License (CDDL) (v. 1.0) http://oss.oracle.com/licenses/CDDL
Common Development and Distribution License, Version 1.1 (CDDL v 1.1) https://glassfish.java.net/public/CDDL+GPL_1_1.html
GNU Lesser General Public License (LGPL) (v. 2.1) http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.html
GNU Lesser General Public License (LGPL) (v. 3.0) http://www.gnu.de/lgpl-ger.html
GNU Library General Public License (LibGPL) (v. 2.0) Mozilla Public License (v. 1.0) http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.0.html
Microsoft Limited Reciprocal License (Ms-LRL) http://www.microsoft.com/resources/sharedsource/licensingbasics/limitedreciproca…
Microsoft Reciprocal License (Ms-RL) Mozilla Public License (v. 1.1) http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html
Mozilla Public License (v. 2.0) http://www.mozilla.org/MPL/2.0/
NASA Open Source Agreement (v. 1.3) http://worldwind.arc.nasa.gov/worldwind-nosa-1.3.html
Sun Public License http://java.sun.com/spl.html
Yahoo! Public License (YPL) (v. 1.1) http://www.zimbra.com/license/yahoo_public_license_1.1.html
Lizenzen ohne Copyleft-Klauseln:
Academic Free License (AFL) (v. 1.1) http://opensource-definition.org/licenses/afl-1.1.txt
Academic Free License (AFL) (v. 1.2) http://opensource-definition.org/licenses/academic.html
Academic Free License (AFL) (v. 2.0) http://opensource-definition.org/licenses/afl-2.0.html
Academic Free License (AFL) (v. 2.1) http://opensource-definition.org/licenses/afl-2.1.html
Academic Free License (AFL) (v. 3.0) http://www.rosenlaw.com/AFL3.0.htm
Apple Public Source License 1.0 https://fedoraproject.org/wiki/Licensing/Apple_Public_Source_License_1.0
Apache License (v. 1.0) http://www.apache.org/licenses/LICENSE-1.0
Apache License (v. 1.1) http://www.apache.org/licenses/LICENSE-1.1
Apache License (v. 2.0) http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.html
Beerware License http://people.freebsd.org/~phk/
BSD 2-clause “Simplified” or “FreeBSD” License http://www.freebsd.org/copyright/freebsd-license.html
BSD 3-clause “New” or “Revised” License https://spdx.org/licenses/BSD-3-Clause
BSD 4-clause “Original” http://www.opensource.org/licenses/bsd-license.php
CeCILL-B License http://www.cecill.info/licences/Licence_CeCILL-B_V1-en.txt
Condor Public License (v. 1.1) http://www.cs.wisc.edu/condor/license.html#condor
Entessa Public License (EPL) (v. 1.0) http://web.archive.org/web/20050419215723/www.openseal.org/epl/
Intel Open Source License for CDSA/CSSM Implementation http://www.opensource.org/licenses/intel-open-source-license.php
MIT License http://www.opensource.org/licenses/mit-license.php
OpenLDAP Public License (v. 2.3) http://www.mibsoftware.com/librock/librock/license/oldap2_3.txt
OpenLDAP Public License (v. 2.5) http://www.covalent.net/legal/docs/license_openldap.txt
OpenLDAP Public License (v. 2.7) http://www.openldap.org/doc/admin21/license.html
OpenLDAP Public License (v. 2.8) http://www.openldap.org/software/release/license.html
PHP License (v. 3.0) http://www.php.net/license/3_0.txt
Ruby License http://www.ruby-lang.org/en/LICENSE.txt
Hier geht es zur Open Source-Blogreihe
- Grundlagen und Überblick Teil I
- Grundlagen und Überblick Teil II: Einordnung der OS-Lizenz nach Copyleft
- Grundlagen und Überblick Teil III: Fallstricke bei der Verwendung von Open Source-Software
- Die BSD-Lizenz
- Die MIT-Lizenz
- Die GPL Lizenz
- Die Apache-Lizenz
- Die Mozilla Public License
- Sonderedition Creative Commons*
Fragen?