20 / 08 / 2019
Open Source Lizenzen - Die Apache-Lizenz
Autor

In unserer Open Source-Reihe beleuchten wir die bekanntesten Open Source-Lizenzen. Die Nutzung von Open Source-Software bietet sich insb. für Startups an, da sie kostenlos ist und zudem durch das breite Angebot an Open Source-Lizenzen Ressourcen bei der Eigenentwicklung von Software gespart werden können.

Alle Grundlagen zu Open Source-Lizenzen könnt ihr in unseren #StartupBriefings nachlesen:

 

In Fortführung unserer Open Source-Grundlagenreihe beleuchten wir nun die einzelnen Open Source-Lizenzen. Wir erläutern:

  • Welchen Ursprung haben die Lizenzen?
  • Welche besonderen Bedingungen sind bei der jeweiligen Lizenz zu beachten?
  • Für welchen Einsatzzweck eignet sich die Lizenz?
  • Mit welchen anderen Lizenzen ist sie kompatibel?
  • Was ist bezüglich der begleitenden Dokumentation zur Software zu beachten?

In den letzten Teilen haben wir uns mit der MIT-Lizenz, der BSD-Lizenz und der (GNU) GPL Lizenz beschäftigt. In unserem heutigen #StartupBriefing schauen wir uns die Apache-Lizenz näher an.

Herkunft der Lizenz

Die Apache-Lizenz ist eine Lizenz der Apache Software Foundation, einer US-amerikanischen Organisation zur Förderung von Apache-Softwareprojekten.

1995 wurde die erste Apache-Lizenz veröffentlicht. Sie orientierte sich stark an der BSD-Lizenz und ist heute nicht mehr gebräuchlich. Nachdem Berkley im Jahr 2000 die BSD-Lizenz anpasste und die Werbeklausel entfernte, wurde auch die Apache-Lizenz entsprechend modifiziert und als Version 1.1 veröffentlicht.

2004 wurde Version 2.0 der Apache-Lizenz (Apache 2.0) veröffentlicht. Sie weicht stark von der BSD-Lizenz ab und wurde massiv erweitert, insb. um Regelungen zu Patentrechten und eigene Definitionen.

Die Apache-Lizenz ist durch die Free Software Foundation als Open Source-Lizenz anerkannt.

Inhalt der Lizenz 

Bei der Apache 2.0 handelt es sich um eine freizügige Open Source-Lizenz, die nur minimale Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung und Weiterverbreitung der lizenzierten Software vorsieht.

Copyleft

Die Apache 2.0 enthält keine Copyleft-Klausel. Das bedeutet, Startups können für die von ihnen weiterentwickelten Softwareteile eine Lizenz ihrer Wahl verwenden. Dabei haben sie die Wahl, ob sie ihre Weiterentwicklung als proprietäre Software oder als Open Source-Software lizenzieren. Der unveränderte Teil der Software verbleibt dabei aber weiterhin unter der ursprünglichen Apache 2.0-Lizenz.

TIPP

Alle Informationen zu Copyleft-Klauseln und deren Folgen findet ihr in unserem Beitrag zu Open Source Lizenzen – Grundlagen und Überblick Teil II: Einordnung der OS-Lizenz nach Copyleft.

Kommerzielle Nutzung

Die Apache-Lizenz sieht, wie bei OS-Lizenzen üblich, keine Einschränkungen hinsichtlich der Art und Nutzung in Hinblick auf bestimmte Personen oder Nutzergruppen vor. Es steht jedem Startup daher frei, die Software zu nutzen. Aufgrund der Natur der Apache-Lizenz als Non Copyleft-Lizenz ist es möglich, Weiterentwicklungen unter beliebigen Lizenzbedingungen zu vertreiben, sodass insb. der Quelltext von Weiterentwicklungen nicht offen gelegt werden muss. Startups können daher Weiterentwicklungen entgegen der ursprünglichen Lizenz unter einer eigenen proprietären Lizenz vertreiben und ihre kommerziellen Interessen schützen.

Sonstige Besonderheiten

Die Apache 2.0-Lizenz enthält – anders als andere Non Copyleft-Lizenzen wie die BSD-Lizenz oder die MIT-Lizenz – eine ausdrückliche Regelung zum Umgang mit Patenten. Lizenzgeber, die Softwarepatente halten und diese patentierte Software unter der Apache 2.0 vertreiben, können keine zusätzlichen Lizenzzahlungen für diese Patente verlangen. Die Apache 2.0 birgt daher nicht das Risiko sog. Lizenzbomben.

Anders als bei anderen Non Copyleft-Lizenzen erfordert die Apache 2.0, dass alle Änderungen, die an der Originalsoftware vorgenommen wurden, explizit aufgelistet und dokumentiert werden.

Möchte ein Startup die eigene Software unter dem Namen “Apache” oder dem Logo der Apache Software Foundation verbreiten oder vermarkten, bedarf dies der Zustimmung der Apache Software Foundation. Die Apache Software Foundation möchte auf diese Weise den Namen „Apache“ und die unter der Apache-Lizenz lizenzierte Software schützen.

Anforderungen an eine Dokumentation 

Eine unter Apache 2.0 lizenzierte Software darf nur unter den folgenden Bedingungen verbreitet, bearbeitet und genutzt werden. Dies gilt nicht nur für veränderte und weiterentwickelte Versionen der ursprünglichen Software, sondern auch für die ursprüngliche Software selbst.

  • Allen Empfängern der Software oder der Weiterentwicklungen muss eine Kopie der Apache Lizenz (des Lizenztextes) übergeben werden. Auf Grund der Länge des Lizenztextes sind viele Startups dazu übergegangen, nur noch einen Link zum Lizenztext zu hinterlassen.
  • Geänderte Dateien müssen auffällige Hinweise darauf enthalten, dass sie geändert wurden.
  • Alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Copyright-Vermerke aus der ursprünglichen Form der Software müssen beibehalten werden.
  • Wenn die Software eine Textdatei namens „NOTICE“ enthält, so muss an mindestens einer der folgenden Stellen eine lesbare Kopie des Copyright-Vermerks enthalten sein, der in der NOTICE-Datei enthalten ist:
  • Innerhalb einer NOTICE-Textdatei, die der Software beigefügt ist,
  • im Quellcode oder dessen begleitender Dokumentation oder
  • innerhalb einer von der weiterentwickelten Software generierten Anzeige, wenn und wo solche Hinweise von Dritten üblicherweise angezeigt werden.

Der NOTICE-Textdatei können eigene Copyright-Vermerke hinzufügt werden, vorausgesetzt, dass diese nicht als Änderung der Lizenz ausgelegt werden können. Wurde eine unter Apache 2.0 lizenzierte Software weiterentwickelt, können eigene Copyright-Vermerke, zusätzliche oder andere Lizenzbedingungen und Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der weiterentwickelten Software hinzugefügt werden.

Verträglichkeit mit anderen Lizenzen 

Die Apache 2.0 ist mit der GNU GPLv3 kompatibel. Dies bedeutet, dass Software, die unter Apache 2.0 lizenziert ist, mit Software, die unter GNU GPLv3 lizenziert ist, verbunden werden darf. Die resultierende Software muss jedoch unter der GPLv3 lizenziert werden.

Die Apache 2.0 ist jedoch nicht mit der GNU GPLv2 kompatibel. Die Apache 2.0 sieht vor, dass die Gewährung der Patentrechte unter bestimmten Bedingungen wieder aufgehoben werden kann. Eine solche Einschränkung widerspricht jedoch den Regelungen der GNU GPLv2, sodass Softwareteile, die unter diesen Lizenzen lizenziert wurden, nicht miteinander verbunden werden können.

Frühere Apache-Versionen, wie die Version 1.1., haben keine entsprechende Regelung zu Patentrechten und sind entsprechend auch mit der GNU GPLv2 kompatibel.

Zusammenfassung: Wozu eignet sich die Lizenz?

Die Apache-Lizenz gehört zu den Non Copyleft-Lizenzen und enthält entsprechend nur wenige Verpflichtungen für den Lizenznehmer. Sie kann daher nicht nur kostenlos genutzt, sondern auch frei weiterentwickelt werden. Da die Weiterentwicklung nicht ebenfalls unter einer OS-Lizenz vertrieben werden muss, eignet sich Software unter einer Apache-Lizenz auch für die kommerzielle Nutzung durch Startups. Die Dokumentationspflichten sollten jedoch dringend beachtet werden. Auch sollten Startups darauf achten, ihre Software nicht unter dem Namen „Apache“ oder mit dem Logo der Apache Software Foundation zu vermarkten.

Hier geht es zur Open Source-Blogreihe

Fragen?

Unsere Expertin

Unser Newsletter

 

Get in touch