17 / 12 / 2019
Legal Fuckups stoppen – Welche rechtlichen Fehler sollten Startups vor einer Finanzierungsrunde vermeiden? Teil 1: Die Venture Capital Due Diligence und Garantien

Auf unserem Blog findet Ihr eine Vielzahl von rechtlichen Themen, die speziell für Startups aufbereitet sind. Neben unserer Reihe zur Startup-Finanzierung mit Investoren (kostenloses eBook) oder zur Nutzung von Open Source-Software (die Links zur kompletten Blogreihe findest du am Ende von Teil I) beginnen wir nun eine weitere Reihe, die Euch hilft, sich aus rechtlicher Sicht auf den Aufbau, das Wachstum und insbesondere die Finanzierung Eures Startups vorzubereiten.

Anlass für diese Blogreihe sind unsere regelmäßigen Workshops zum Thema „Legal Fuckups vermeiden“. Seit Oktober 2016 haben wir dieses Workshop-Format im Rahmen unterschiedlicher Startup-Veranstaltungen (z.B. diversen Acceleratorprogrammen in Köln, Bonn und Aachen, Rheinland-Pitch, Startupcon, Atec sowie für den Entrepreneurs Club Cologne) immer wieder getestet und uns weiteres Feedback der Teilnehmer zu interessanten Themen eingeholt.

In der Zwischenzeit beginnt sich nun auch der Begriff „Legal Fuckups“ zunehmend in der Startup-Szene zu einem festen Begriff für vermeidbare rechtliche Fehler zu etablieren. In dieser Blogreihe wollen wir daher einige dieser Legal Fuckups vorstellen und aufzeigen, an welchen Stellen diese relevant werden und wie man diese vermeiden kann.

Wann werden Legal Fuckups sichtbar?

Ein häufiges Ereignis, das rechtliche Fehler ans Tageslicht bringt, ist die Due Diligence-Prüfung im Rahmen einer Finanzierungsrunde. Diese wird meist im Anschluss an die Unterzeichnung eines Term Sheets durch den Investor und seine Berater durchgeführt (s. hierzu unseren Blogartikel zum Ablauf einer Finanzierungsrunde).

Der Begriff Due Diligence-Prüfung steht für eine detaillierte Prüfung der Angaben, die im Pitch des Startups oder bei einzelnen Anfragen des Investors vom Startup mitgeteilt wurden. Daneben erfasst die Prüfung ausgewählte finanzielle, wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche sowie teilweise auch technische Umstände. Die Breite der Prüfung hängt ab von:

  • Alter des Startups
  • Bisheriger Geschäftsverlauf
  • Wesentliche Assets des Startups
  • Gepflogenheiten des jeweiligen Investors

Unabhängig vom Alter des Startups wird regelmäßig der für die weitere Entwicklung wesentliche Kernbereich des Startups untersucht. Dazu gehören Fragen, wie:

  • Sind die Gründer die einzigen Gesellschafter des Startups?
  • Können dritte Personen Rechte auf Teilhabe am Startup geltend machen oder die Weiterentwicklung des Startups blockieren?
  • Liegen alle wesentlichen Assets (wie z.B. Patente, Markenrechte, Domains, Rechte an Software) beim Startup?
  • Wurden Steuern und Sozialbersicherungsbeträge (insb. für die Gründer) ordnungsgemäß erklärt und abgeführt?

Tipp – Elektronische Ordnerstruktur

Startups sind gut beraten, wenn sie auf die Fragen des Investors schnell antworten können. Dabei hilft es, wenn von Beginn des Startups an eine ordentliche Archivierung aller relevanten Vorgänge erfolgt. Eine schnelle Reaktion schafft Vertrauen auf Seiten des Investors und vermittelt das gute Gefühl, dass das Startup ordentlich organisiert ist.

Gerne stellen wir Euch eine kostenlose elektronische Ordnerstruktur zur Verfügung, wie man seine rechtlich relevanten Dokumente sortiert

(info@wss-redpoint.com)

 

Und warum sind Legal Fuckups doppelt gefährlich?

Jetzt könnte man auf die Idee kommen, einzelne rechtliche Probleme im Rahmen der Due Diligence noch nicht offen zu legen, sondern im Nachgang, ggf. nach Unterzeichnung der Finanzierungsverträge mit einem Investor, lösen zu wollen. Das ist – wenn dies nicht ausdrücklich gegenüber dem Investor offen gelegt wird – nicht zu empfehlen. Der Grund hierfür sind die im Rahmen von Finanzierungsrunden abzugebenden Garantien (s. hierzu unseren Blogartikel zu Garantien in Beteiligungsverträgen). Für diese Garantien übernehmen die Gründer regelmäßig eine persönliche Haftung. Damit werden rechtliche Probleme, für die zunächst vielleicht nur das Startup als GmbH oder UG alleine gehaftet hat, nun auf die Ebene der Gründer übertragen. Faktisch wird gegenüber dem Investor damit die Haftungsbeschränkung der GmbH / UG aufgehoben.

Im nächsten Beitrag beginnen wir mit der Vorstellung der ersten Fuckups und zeigen Euch auch auf, wie sich diese im Rahmen von Due Diligence-Prüfungen und Garantien auswirken.

 

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