Die weltweite Corona-Krise trifft vor allem Startups besonders hart. Gerade junge Startups haben regelmäßig keine oder nur geringe Rücklagen, um mehrmonatige Umsatzausfälle kompensieren und die laufenden Kosten weiter tragen zu können.
Vor diesem Hintergrund haben die Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die NRW.BANK die Fördermöglichkeiten für Startups ausgebaut. Ein Baustein ist das von der NRW.BANK neu aufgelegte Programm NRW.Start-up akut. Im Rahmen dieses Programms haben Startups die Möglichkeit, ein qualifiziert nachrangiges Wandeldarlehen in Höhe von bis zu EUR 200.000 aufzunehmen. Das Programm NRW.Start-up akut stellt damit für die durch die Corona-Krise betroffenen Startups eine Ergänzung der NRW-Soforthilfe sowie der bestehenden Programme NRW.SeedCap und NRW.BANK.Venture Fonds dar.
Im Folgenden stellen wir die Rahmenbedingungen des Programms NRW.Start-up akut dar. Da wir in letzter Zeit wieder eine höhere Nachfrage am Markt nach Wandeldarlehen zur Startup-Finanzierung beobachten, werden wir in den folgenden Wochen auch eine kurze Artikelreihe zum Thema Wandeldarlehen veröffentlichen. Hierin werden wir einen kurzen Überblick über rechtliche Aspekte von Wandeldarlehen geben sowie auf marktübliche Gestaltungsvarianten hinweisen.
Rahmenbedingungen des Programms NRW.Start-up akut
Im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut vergibt die NRW.BANK Wandeldarlehen an innovative, wachstumsorientierte Startups in der Seed- oder Start-up-Phase. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem jeweiligen Startup um eine Kapitalgesellschaft (d.h. z.B. eine UG oder GmbH) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen handelt. Das Unternehmen darf allerdings nicht älter als 36 Monate sein. Weiterhin muss das Startup nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein. Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Startup krisenbedingte Umsatzrückgänge oder Liquiditätsengpässe zu verzeichnen hat.
Nachteilige Auswirkungen der Corona-Krise können aber auch dergestalt bestehen, dass (Pilot-) Kunden abspringen oder eine geplante Finanzierungsrunde infolge der Krise gescheitert ist bzw. verschoben werden musste, etwa infolge eines krisenbedingten Investitionsstopps von Risikokapitalgebern.
Wichtig ist, dass im Rahmen der Antragstellung die krisenbedingten Auswirkungen plausibel dargestellt und nachgewiesen werden können.
Zweckbindung
Das Wandeldarlehen ist zweckgebunden und dient im Wesentlichen der Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum des Startups, insbesondere der Finanzierung des Auf- und Ausbaus des operativen Geschäftsbetriebs.
Darlehensbetrag
Der Darlehensbetrag muss im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut mindestens EUR 15.000 betragen. Die maximale Darlehenssumme beträgt EUR 200.000.
Zinsen und Tilgung
Der jeweilige Darlehensbetrag wird mit 6% p.a. fest verzinst. Die Zinsen werden jedoch bis zu einer Wandlung des Darlehens oder – soweit keine Wandung erfolgt – bis zum Ende der Laufzeit des Darlehens gestundet. Die Laufzeit des Wandeldarlehens beträgt sechs Jahre, wobei die Rückzahlung und die Zahlung der Zinsen endfällig sind, d.h. erst am Ende der Laufzeit erfolgen (soweit keine Wandlung stattfindet). Startups haben jedoch die Möglichkeit, den Darlehensbetrag vor Fälligkeit des Darlehens zurückzuzahlen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss in diesem Fall nicht gezahlt werden.
Kein Co-Investment erforderlich
Im Gegensatz zum Programm NRW.SeedCap ist für das Wandeldarlehen beim Programm NRW.Start-up akut nicht erforderlich, dass ein anderer Investor (z.B. Business Angel) zu gleichen Konditionen ein Co-Investment bereitstellt. Insoweit eignet sich das Wandeldarlehen gut zur Zwischenfinanzierung bis zur nächsten Finanzierungsrunde.
Kein Discount, kein Cap
Ein Vorteil der im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut ausgereichten Wandeldarlehen ist, dass der Vertrag weder einen Discount, noch ein Cap vorsieht.
Unter einem Discount versteht man dabei einen zugunsten des Darlehensgebers gewährten Abschlag auf die Unternehmensbewertung der nächsten Finanzierungsrunde. Im Falle eines Discount wäre der Darlehensgeber mithin berechtigt, zu einer niedrigeren Unternehmensbewertung zu wandeln, als die der nächsten Finanzierungsrunde zugrundeliegenden Unternehmensbewertung. In der Praxis liegt der Discount üblicherweise zwischen 10% und 30%.
Ist ein Cap vereinbart, bedeutet dies, dass hierdurch zugunsten des Darlehensgebers eine Obergrenze im Hinblick auf die für die Wandlung maßgebliche Unternehmensbewertung festgelegt wird. Soweit die Unternehmensbewertung in einer Finanzierungsrunde diese Obergrenze überschreitet, kann der Darlehensgeber daher im Rahmen einer Wandlung zu besseren Konditionen Geschäftsanteile am Startup übernehmen, als die im Rahmen der Finanzierungsrunde beitretenden Investoren.
Insoweit handelt es sich bei der Ausgestaltung des im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut gewährten Wandeldarlehens um eine „gründerfreundliche“ Variante.
Für wen eignet sich das Wandeldarlehen?
Grundsätzlich stellt die NRW.BANK mit dem Programm NRW.Start-up akut eine interessante Liquiditätshilfe und Finanzierungsoption für Startups bereit. Das Wandeldarlehen eignet sich dabei vor allem als Zwischenfinanzierung zur Überbrückung eines Liquiditätsbedarfs bis zur nächsten Finanzierungsrunde.
Gründer und Startups sollten bei der Entscheidung über eine Inanspruchnahme des Programms jedoch stets die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die Beteiligungsverhältnisse, gesellschaftsrechtliche Aspekte sowie die Finanzierungsstrategie.
Gerne beraten wir Euch bei Fragen!
In den folgenden Beiträgen dieser Artikelreihe zeigen wir zudem auf, worauf im Übrigen bei einer Finanzierung mit Wandeldarlehen zu achten ist.
Hier geht es zu Teil II: Wandeldarlehen leicht erklärt (Teil II)
Hier geht es zu Teil III: Wandeldarlehen leicht erklärt (Teil III)
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