18 / 02 / 2020
UPDATE: BGH bestätigt Erforderlichkeit der Anpassung von Check Out-Seiten bei Online-Händlern
Author

Endgültig hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass alle Online-Händler im B2C-Bereich alle „wesentlichen Informationen“ ihrer angebotenen Produkte und Dienstleistungen unmittelbar auf der Check Out-Seite aufführen müssen. Was das genau bedeutet und wie sich die Vorgaben umsetzen lassen, erfahrt ihr im folgenden Blogbeitrag.

Mit seiner Entscheidung hat der BGH das Urteil des OLG München (s.: Anpassung der Checkout-Seite bei Online-Händlern erforderlich) zur Gestaltung von Bestellabschluss-Seiten bei Online-Händlern nun bestätigt. Damit steht höchstrichterlich fest, dass Online-Händler bei Verbraucherverträgen (B2C) ab sofort die wesentlichen Angaben zum online angebotenen Produkt oder zur Dienstleistung nicht nur auf der Produktseite im Shop verfügbar machen, sondern diese auch beim Check-Out über dem „Bestellen“-Button aufführen müssen.

Wichtig!

Wer es verpasst, seinen Check Out-Vorgang entsprechend der Vorgaben des Gerichts anzupassen, macht sich abmahnfähig!

Ist der Link zur Produktseite ausreichend? Nein!

Rückblick: im Fall vor dem OLG München ging es um den Check Out-Prozess des Online-Händlers amazon. Amazon hatte auf seiner Bestellabschluss-Seite nur eine zusammenfassende Übersicht der Produkte im Einkaufswagen angezeigt, bei der die Produktdetails über einen eingefügten Link auf der jeweiligen Produktdetail-Seite eingesehen werden konnten. Das ist nach Auffassung der Gerichte allerdings unvereinbar mit der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Stattdessen müssen nun alle notwendigen Angaben der Produktdetail-Seite auch im Check Out über dem „Bestellen“-Button angezeigt werden. Als Grundsatzentscheidung betrifft dieses Urteil nicht nur Händler auf amazon, sondern alle online agierenden B2C-Anbieter. Welche Angaben demnächst im Check Out-Vorgang angezeigt werden müssen, ergibt sich auf Grundlage des Verbrauchervertragsrechts aus Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 4, 5, 11 und 12 EGBGB.

Was muss nach der neuen Rechtsprechung auf der Bestellabschluss-Seite enthalten sein?

  • Wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung (abhängig vom Einzelfall; maßgebend ist eine Beschreibung, aus der der Verbraucher die für seine Entscheidung maßgeblichen Merkmale entnehmen kann wie bspw. Größe, Farbe, Gewicht, Material, Pflegeanleitungen, Lebensmittel- oder Energie-Kennzeichnungen)
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inkl. Steuern und Abgaben
  • Jeweilige Monats- und Gesamtkosten bei Abschluss eines Abonnements
  • Laufzeit des Vertrags
  • Kündigungsbedingungen bei unbefristeten Verträgen oder sich automatisch verlängernden Verträgen
  • Mindestdauer von Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht

Wie mache ich meinen Shop abmahnsicher?

Um nicht das Ziel von Abmahnungen zu werden, sollte man als Shop-Betreiber unverzüglich handeln und seinen Online-Auftritt nach den Vorgaben der Rechtsprechung umgestalten. Ob gängige Mittel zur Vereinfachung der Darstellung ausreichen, bspw. die Auflistung der wesentlichen Angaben in einem transparenten Ausklapp-Element, ist bisher noch nicht geklärt worden. Daher sollte zum jetzigen Zeitpunkt auf solche technische Lösungen verzichtet werden. Bei der Umsetzung der Umgestaltung haben Shop-Inhaber grundsätzlich drei mögliche Lösungsansätze zur Auswahl, die jeweils spezifische Vor- und Nachteile aufweisen.

     1. Einzellösung

Zunächst einmal kann die Entscheidung, welche Eigenschaften für den Verbraucher als wesentlich angesehen werden, für jedes Produkt einzeln ermittelt und im Check Out-Bereich übersichtlich dargestellt werden. Das hat den Vorteil, dass dem Kunden ein übersichtlicher Bestellvorgang ermöglicht wird und sich der Anbieter relativ sicher sein kann, keine wesentlichen Informationen vergessen zu haben. Allerdings ist diese Lösung bei einer großen Produktpalette mit einem enormen Arbeitsaufwand verbunden, so dass sie regelmäßig nur für Anbieter in Frage kommen wird, die sich auf eine übersichtliche Palette an Waren oder Dienstleistungen spezialisiert haben.

     2. Kopielösung

Eine weitere Möglichkeit für Shop-Betreiber ist es, die Bestellabschluss-Seite so umzugestalten, dass über dem „Bestellen“-Button eine Kopie der Produktdetail-Seite angezeigt wird. Sofern die technischen Möglichkeiten hierfür vorliegen, erspart das dem Anbieter, jeden Artikel auf seine wesentlichen Merkmale zu untersuchen und diese einzeln beim Check Out aufzuführen. Zusätzlich läuft er keine Gefahr, sich durch eventuell fehlende Angaben doch noch der Gefahr einer Abmahnung auszusetzen. Daher bietet sich diese Lösung insbesondere für Anbieter mit einem großen und unterschiedlichen Angebot an Artikeln oder Dienstleistungen an.

Allerdings hat diese Lösung den großen Nachteil, dass sie den Check Out für den Kunden sehr unübersichtlich macht und eventuell dazu führen kann, dass die Kunden während des Bestellvorgangs abgeschreckt werden und die Conversionrate sinkt.

     3. Produkttypen-Lösung

Werden vom Händler viele gleichartige Produkte angeboten, könnte es schließlich Sinn machen, nicht für jedes Produkt einzeln die wesentlichen Eigenschaften zu ermitteln, sondern Kategorien zu bilden, und für die jeweilige Produktkategorie herauszuarbeiten, welche Informationen für diese Produktgruppe wesentlich sind.

In diese Richtung lässt sich auch die Rechtsprechung interpretieren, die bei der Frage der Wesentlichkeit im entschiedenen Fall nach dem verkauften Produkt unterschieden hat. So betraf die besprochene Entscheidung des Gerichts einen Sonnenschirm. Beim Sonnenschirm seien laut Gericht u.a. das Material des Stoffes, das Material des Gestells und das Gewicht, als „wesentliche Informationen“ anzusehen und daher auf der Check-Out-Seite anzugeben. Wenn man nach diesem Vorbild die Informationen nach Produktgruppen gliedert, könnte man nur die für die jeweilige Produktkategorie wesentlichen Informationen anzeigen. Dieses Vorgehen kann somit eine systematische Vorgehensweise ermöglichen, um die Vorgaben zu erfüllen, ohne die Check Out-Seite zu sehr zu verunstalten und dadurch potentielle Kunden abzuschrecken. Diese Methode kann somit einen Mittelweg darstellen, um die rechtlichen Anforderungen mit der optimalen Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten zu vereinen.

Auswahl der richtigen Methode

Aufgrund der Fallstricke, die mit der Auswahl der richtigen Lösung verbunden sind, sollten sich Unternehmen unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten und nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Vorstellungen vor der Umsetzung rechtlich beraten lassen. Das gilt umso mehr, als bei Verstößen gegen die gerichtlichen Vorgaben Abmahnungen mit hohen Folgekosten drohen.

Abmahngefahr für Händler auf Shop-Plattformen

Die obigen Lösungswege sind selbstredend nur für diejenigen Händler eine Option, die über einen eigenen Online-Shop verfügen. Von dem Urteil betroffen sind aber auch diejenigen Anbieter, die ihre Waren über Shop-Plattformen wie amazon, Marketplace oder eBay vertreiben. Obwohl sie selbst keine Möglichkeit haben, auf den Check Out-Vorgang des Plattform-Betreibers Einfluss zu nehmen, können sie dennoch Ziel von Abmahnungen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie durch nicht auf der Plattform aktive Konkurrenten gezielt durch Abmahnungen geschädigt oder gar aus dem Markt verdrängt werden. Aus diesem Grund kann es für betroffene Online-Händler im Einzelfall langfristig Sinn machen, ihren eigenen Online-Shop einzurichten.

Fazit

Durch das Urteil des OLG München und die Bestätigung durch den BGH müssen Online-Händler im B2C-Geschäft nun mit besonderer Sorgfalt darauf achten, auf ihrer Bestellabschluss-Seite alle für den Kunden wesentlichen Informationen aufzuführen. Dies wird je nach gewählter Umsetzungsmethode allerdings entweder einen enormen Zeit- und Kostenaufwand, eine große Unübersichtlichkeit des Check Outs oder eine gewisse Rechtsunsicherheit nach sich ziehen. Da bei einer mangelhaften Umsetzung aber empfindliche Abmahnungen drohen, sollte sich jeder B2C-Anbieter sorgsam und gegebenenfalls unter Hinzuziehung von rechtlicher Beratung überlegen, welche Methode für sein Produktangebot und seine wirtschaftlichen Vorstellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten die beste Option darstellt.

 

Fragen?

Unser Experte!

Unser Newsletter!

Get in touch