Nachdem die digitale Transformation mit der Industrie 4.0 die klassischen Industrien und mit FinTech den Finanzsektor erfasst hat, formt sich mit InsurTech ein neuer Digitalisierungstrend in der Versicherungswirtschaft. Zwar unterliegen – ähnlich wie in der Finanzindustrie – die Kernprozesse in der Versicherungswirtschaft schon seit Längerem einer fortschreitenden Digitalisierung. Mit InsurTech zeichnet sich jedoch ein neuer Trend ab, der disruptive Veränderungen durch Einsatz moderner, innovativer Technologien (z.B. Online-/Software-Tools, Big Data, Cloud-baiserte Services) im Versicherungswesen zum Gegenstand hat. Insbesondere in den folgenden Bereichen kommen InsurTech-Lösungen zum Einsatz:
- Beratung
- Vertrieb
- Vertragsabschluss
- Bestandsverwaltung
- Datenauswertung
- (Risikogerechte) Tarifierung
- Schadenabwicklung
Der Innovationsgrad unterscheidet sich zum Teil erheblich. Zu InsurTech werden beispielsweise Plattformlösungen (z.B. Vergleichsportale) gezählt sowie auch Big Data-Anwendungen, die das (Nutzungs-)Verhalten von Versicherungsnehmern auswerten und durch Erstellung individueller Risikoprofile eine risikogerechtere Tarifierung erlauben.
InsurTech-Startups können somit an jedem Punkt der Wertschöpfungskette tätig werden und dazu beitragen, Transparenz und Wettbewerb zugunsten der Versicherungsnehmer zu fördern.
Der deutsche Markt für InsurTech
Unabhängig von einer trennscharfen Definition des Begriffs „InsurTech“ kann für das Jahr 2016 ein deutlicher Gründungstrend in diesem Themenbereich festgestellt werden. Bislang beobachten wir InsurTechs dabei im Wesentlichen in folgenden Bereichen:
- Anbieter von mobilen Applikationen („Apps“) zur Versicherungsverwaltung
- Plattformen zur Versicherungsverwaltung und -vermittlung
- Internet-/Vergleichsportale
- Anbieter von B2B-Lösungen
In der DACH-Region sind mittlerweile mehr als 40 InsurTech-Unternehmen am Markt. Die zunehmende Bedeutung des Bereichs wird aber vor allem anhand zweier Transaktionen ersichtlich:
- Die Hypoport AG erwarb sämtliche Anteile an com GmbH sowie Innosystems GmbH
- Die Wüstenrot & Württembergische (W&W) erwarb 75% am Münchner InsurTech W&W hat bereits Ende 2015 mit der Gründung der W&W Digital GmbH den Grundstein für Investitionen in die FinTech- und InsurTech-Branche gelegt. Diese ist ein Joint Venture mit etventure, welches sich auf die Digitalisierung im Finanzmarkt konzentriert.
InsurTech unter der rechtlichen Lupe
Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht
InsurTech-Startups bieten i.d.R. keine eigenen Versicherungsleistungen an. Hierfür wäre eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Zudem würde ein InsurTech-Startup in diesem Fall der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterfallen. Bisher hat wohl erst ein InsurTech-Unternehmen einen entsprechenden Antrag bei der BaFin gestellt.
Versicherungsvermittlung
Bei der Versicherungsvermittlung über mobile Applikationen oder Internetplattformen ist zu beachten, dass der Betreiber in der Regel als Versicherungsvermittler einzuordnen ist und eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Vermittlung von Versicherungen gemäß § 34d der Gewerbeordnung (GewO) benötigt. Zudem muss eine Eintragung in das Vermittlerregister für Versicherungsvermittler und -berater nach § 11a GewO erfolgen.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist zunächst die gewerbliche Zuverlässigkeit des Versicherungsvermittlers. Zudem muss dieser über geordnete Vermögensverhältnisse, die erforderliche Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen verfügen. Die Sachkunde und das Vorliegen der Berufshaftpflichtversicherung ist der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Datenschutzrecht
In Abhängigkeit vom konkreten Geschäftsmodell kann auch dem Datenschutzrecht eine große Bedeutung zukommen. Dies gilt insbesondere für InsurTech-Modelle, bei denen gesundheits- oder nutzungsbezogene Daten des Versicherten unter Einsatz von modernen Technologien erhoben werden (z.B. Aufnahme, Auswertung und Übermittlung der Pkw-Nutzung durch den Versicherungsnehmer zwecks risikobasierter Tarifierung).
Plattformgestützte B2C-Modelle
Im Bereich der webbasierten Versicherungsvermittlung sowie bei sonstigen entgeltlichen Angeboten gegenüber Verbrauchern, bei denen Fernkommunikationsmittel zum Einsatz kommen (z.B. webbasierte Angebote, kostenpflichtige Apps), sind zudem die Regelungen des Fernabsatzrechts zu beachten. Insbesondere gelten bei Vertragsschlüssen und -vermittlungen über das Internet besondere Anforderungen an die Gestaltung der Website oder App sowie besondere Informationspflichten (z.B. Widerrufsbelehrung).
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