Zum 22. Januar 2019 hat Google sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die Datenschutzerklärung für Google-Dienste geändert. Startups sollten dringend ihre Datenschutzerklärung anpassen, ansonsten drohen Abmahnungen und Bußgelder.
I. Änderung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Google
Seit dem 22. Januar 2019 ist für Seitenbesucher aus dem EWR und der Schweiz nicht mehr die Google LLC mit Sitz in den USA, sondern die Google Ireland Limited für die Bereitstellung der verschiedenen Google-Dienste verantwortlich.
Im Zuge der Änderung der Datenschutzerklärung ist die Google Ireland Limited nun auch für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze sowie als Ansprechpartner für Kunden und Konsumenten innerhalb der EU zuständig.
Hier geht es zum kompletten Beitrag:
https://www.blog.google/around-the-globe/google-europe/some-changes-our-service-model-europe/
[Quelle abgerufen am 11.03.2019]
II. Anpassungen der Datenschutzerklärung von Startups
Die Änderungen der Datenschutzerklärung von Google wirken sich direkt auf die Datenprozesse von Startups aus. Alle Startups, die Google-Dienste verwenden, müssen ihre Datenschutzerklärung entsprechend anpassen.
Praxishinweise
Folgende Änderungen müssen Startups in ihrer Datenschutzerklärung vornehmen:
1. Die Adressangabe der Betreibergesellschaft
Sofern Startups in ihrer Datenschutzerklärung die Adresse von Google angegeben haben, muss diese für jeden Google-Dienst von
“Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA”
in:
“Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland”geändert werden.
2. Verlinkung auf Datenschutzerklärung
Im Zuge der vertraglichen Anpassungen hat Google auch die Verlinkung auf die Datenschutzerklärung aktualisiert. Innerhalb der eigenen Datenschutzerklärung sollte daher die bisherige URL der Datenschutzerklärung von Google überprüft und gegebenenfalls geändert werden.
Der neue Link auf die Datenschutzerklärung von Google lautet:
https://policies.google.com/privacy
3. Information über Datenübermittlung in die USA
Obwohl durch die Anpassung der Datenschutzerklärung nun die Google Ireland Limited für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, werden laut Google weiterhin personenbezogene Daten an die Google LLC in die USA übermittelt. Auf diesen Umstand müssen Startups ihre Nutzer in der Datenschutzerklärung weiterhin hinweisen.
III. Welche Google-Dienste sind von den Änderungen erfasst?
Von den Änderungen der Datenschutzerklärung von Google sind sämtliche Google-Dienste betroffen. Jegliche Nutzung eines Google-Dienstes führt daher zum Änderungsbedarf in der eigenen Datenschutzerklärung.
Zu den gängigsten Google-Diensten gehören:
- Google Maps
- Google (Universal) Analytics
- Google AdSense
- Youtube-Video-Einbindung
- Vimeo-Video-Einbindung
- Google Kundenrezensionen
- Google+ (Sign-In, Google-Social Plugin, …)
- Viele weitere …
Startups sollten umgehend prüfen, welche Google-Dienste sie verwenden und die Datenschutzerklärung in Bezug auf die betreffenden Dienste aktualisieren, um Abmahnungen und Bußgelder wegen fehlerhafter Datenschutzerklärungen zu vermeiden.
Fazit
Startups sollten folgende Angaben in der Datenschutzerklärung überprüfen und anpassen:
- Adressangabe der Betreibergesellschaft in “Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland” ändern
- Verlinkungen in den Datenschutzerklärungen überprüfen und gegebenenfalls die URLs auf https://policies.google.com/privacy aktualisieren
- Information über Datenübermittlung in die USA einfügen/beibehalte
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