16 / 11 / 2017
Aktuell: Update zum Thema Newslettermarketing: Mailchimp Nutzer sollten Anmeldeverfahren auf Douple-Opt-In zurückstellen
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Die Nutzung von Online-Marketingkanälen ist für junge und etablierte Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Jedoch drohen bei der Nutzung verschiedener Online-Kanäle einige rechtliche Fallstricke, die leicht übersehen werden können. Ziel des #StartupBriefing zum Online Marketing ist es, ein Problembewusstsein für rechtliche Fallstricke zu schaffen und aufzuzeigen, wie man die gängigen Online-Marketingkanäle rechtssicher verwendet.

Das Thema Newslettermarketing haben wir hier bereits ausführlich beleuchtet. Aufgrund einer kürzlichen Veränderung im Standardanmeldeverfahren beim Newsletteranbieter Mailchimp bedarf es nun besonderer Aufmerksamkeit durch den Nutzer.

Zum 31.10.2017 hat Mailchimp das Standardanmeldeverfahren für Newsletteranmeldungen automatisch von Double-Opt-In auf Single-Opt-In umgestellt. Dies gilt auch für die Einstellungen von Bestandskunden.

Achtung!

Beim Single-Opt-In Verfahren erhält der Nutzer den Newsletter, wenn er den Erhalt einmal (z.B. durch Drücken des Buttons „Newsletter abonnieren“) bestätigt. Mit diesem Verfahren ist jedoch nicht gewährleistet, dass die bestellende Person auch tatsächlich der Inhaber der E-Mail Adresse ist. Nach deutschem Recht bedarf der Empfang des Newsletters jedoch der vorherigen Einwilligung des Empfängers. Kann diese nicht nachgewiesen werden drohen Abmahnungen von Wettbewerbern und betroffenen Nutzern.

Der Nachweis der Einwilligung kann nur durch das sog. Double-Opt-In Verfahren gewährleistet werden.

Beim Double-Opt-In Verfahren füllt  der Nutzer im ersten Schritt ein Formular mit einer E-Mail Adresse aus, um sich für den Newsletter anzumelden.

Im zweiten Schritt erhält der Nutzer eine automatisch generierte E-Mail, die seine Anmeldung zusammenfasst und einen Bestätigungslink der Anmeldung enthält. Erst nach der Auslösung des Bestätigungslinks wird der Nutzer als Empfänger in den Newsletter aufgenommen.

Abschließend erhält der Empfänger eine Bestätigungsmail, um ihn darüber zu informieren, dass er erfolgreich in den Newsletter aufgenommen wurde.

Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass tatsächlich der Inhaber der E-Mail Adresse in den Empfang des Newsletters eingewilligt hat.

Mailchimp hat alle Kunden über die Umstellung in einer Mail informiert. In dieser findet ihr auch eine detaillierte Anleitung wie die Umstellung wieder rückgängig gemacht werden kann.

Mehr zum rechtssicheren Newslettermarketing findet ihr in unserem #StartupBriefing Online Marketing – Der Newsletter.

Update:

Mailchimp hat mittlerweile eingelenkt und wird zumindest Accounts von EU-Bürgern nicht auf Single-Opt-In umstellen. Zur Sicherheit solltet ihr dennoch eure Einstellungen kontrollieren und ggfs. auf Double-Opt-In umstellen. Dies gilt insbesondere, wenn als Kontaktadresse eine E-Mail Adresse außerhalb der EU hinterlegt wurde, da sich Mailchimp bei der Einordnung an der Herkunft der E-Mail Adressen orientiert.

Du hast Interesse an detaillierten Informationen zum Thema Online-Marketing und insbesondere zum Newsletter?

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Das #StartupBriefing ist eine regelmäßige Publikation zu rechtlichen Themen, die vor allem für Gründer, Startups und junge Unternehmen relevant sind.

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