14 / 01 / 2020
Stärkere Regulierung für Plattform-Betreiber ab Juli 2020 - Ein Ausblick
Author

In Zeiten der Plattform-Ökonomie steht das Plattform-Betreiben als extrem skalierbares Geschäftsmodell für viele Startups besonders hoch im Kurs. Gleichzeitig ruft diese neue Bedeutung der Plattformen auch neue Regulierungs-Initiativen auf den Plan. Besondere Bedeutung für die zukünftige Regulierung wird 2020 eine neue EU-Verordnung haben, die im Juli in Kraft tritt: die Verordnung (EU) 2019/1150, auch als „Platform-to-Business VO“ oder kurz „P2B-VO“ bezeichnet. Das erklärte Ziel dieser neuen P2B-VO ist es, durch eine bessere Regulierung für mehr Fairness und Transparenz im Online-Bereich zu sorgen.

P2B-VO: auch Startups als Plattform-Betreiber betroffen

Die P2B-VO ist als europäische Verordnung in der gesamten EU unmittelbar anwendbar. Sie betrifft daher alle Anbieter, die Dienste in der EU anbieten, unabhängig von deren tatsächlichem Sitz. Sachlich werden Plattform-Betreiber erfasst, die es „gewerblichen Nutzern ermöglichen, Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anzubieten, in dem sie Einleitung direkter Transaktionen zwischen diesen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern vermitteln, unabhängig davon, wo diese Transaktionen letztlich abgeschlossen werden“. Dies bedeutet, dass nur solche Plattformen reguliert werden sollen, deren Nutzer Unternehmen sind, die über die Plattformen Dienstleistungen oder Waren an Verbraucher vertreiben. Damit sind reine B2B-oder P2P-Plattformen nicht von der Richtlinie erfasst.

Man kann sich vorstellen, dass diese Regelung auf die großen Plattform-Giganten wie Amazon & Co. abzielte und insbesondere sie aufgrund ihrer Marktmacht einer besonderen Regulierung unterwerfen wollte. Darunter fallen aber auch innovative Startup-Unternehmen, die spezielle Plattformen für bestimmte gewerbliche Anbieter betreiben, die darüber ihre Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher vertreiben. Beispielhaft wäre eine Plattform, die Umzugsunternehmen erlaubt, ihre Dienste an Privatpersonen zu vermitteln.

Leider hat der Gesetzgeber hierbei die besonderen Belange von Startups nur punktuell berücksichtigt. So gelten die meisten Regelungen für alle Unternehmen, d.h. auch Startups müssen die neuen Vorgaben der P2B-VO beachten. Nur bei zwei der durch die P2B-VO neu eingeführten Pflichten (zur Einrichtung eines internen Beschwerde-Managementsystems und zur Mediation) sind nach der Verordnung Ausnahmen für kleine Unternehmen bis 49 Mitarbeiter vorgesehen. Daher sind auch Startups von der neuen P2B-VO betroffen.

Erhöhte Anforderungen an die AGB von Plattform-Betreibern

Durch die neue Verordnung werden in erster Linie die Anforderungen an die AGB der Plattform-Betreiber deutlich erhöht. Zunächst wird das Ändern von AGB unter besondere Voraussetzungen gestellt: Der Plattform-Betreiber ist verpflichtet, seine gewerblichen Nutzer über jegliche Änderungen zu informieren und die Änderungen erst nach einer Frist von 15 Tagen umzusetzen. Darüber hinaus ist u.a. vorgesehen, dass die AGB klar und verständlich und leicht verfügbar sind und die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für einen Ausschluss oder die Sperrung eines Kontos transparent machen.

Pflicht zur Veröffentlichung der Grundlagen für die Ranking-Entscheidung des Plattform-Betreibers

Komplett neu ist die Pflicht für Plattform-Betreiber, die Grundlage für ihre Entscheidungen bezüglich der Rankings verschiedener gewerblicher Anbieter in den AGB transparent darzustellen. Ganz ausdrücklich wird nun auch in der P2B-VO gefordert, dass die Möglichkeit, durch Geldzahlungen im Ranking nach vorne zu kommen, klar genannt werden müssen. Dies ist im Sinne der Transparenz und Fairness zu begrüßen.

Darüber hinaus ist die neue Pflicht aber durchaus problematisch. Besonders bei innovativen Unternehmen, die komplexe Algorithmen nutzen, wird es spannend zu sehen, in welcher Form diese Anforderung in der Praxis umgesetzt werden kann. Außerdem wird es auch darum gehen, einen Ausgleich zu den Interessen des Plattform-Betreibers zu schaffen, dessen Ranking-Algorithmus grundsätzlich als Geschäftsgeheimnis geschützt ist. Um hier etwas mehr Klarheit zu schaffen, plant die Europäische Kommission Leitlinien zur genaueren Vorgehensweise zu veröffentlichen.

TIPP – Bei Plattform-Geschäftsmodell: Compliance mit der neuen P2B-VO prüfen

Neben den erhöhten Anforderungen an die AGB sind auch weitere Pflichten bezüglich der Sperrung und des Ausschlusses von gewerblichen Nutzern durch den Plattform-Betreiber zu beachten. Angesichts dieses erheblichen erhöhten Pflichtenprogramms sind alle Startups, die Plattform-Geschäftsmodelle verfolgen, gut beraten, sich frühzeitig mit den Anforderungen der neuen P2B-VO auseinander zu setzen.

 

Fragen?

Unser Experte!

Unser Newsletter!

 

Get in touch