Die Nutzung von Online-Marketingkanälen ist für junge und etablierte Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Jedoch drohen bei der Nutzung verschiedener Online-Kanäle einige rechtliche Fallstricke, die leicht übersehen werden können. Ziel des #StartupBriefing zum Online Marketing ist es, ein Problembewusstsein für rechtliche Fallstricke zu schaffen und aufzuzeigen, wie man die gängigen Online-Marketingkanäle rechtssicher verwendet.
Diese Ausgabe fokussiert die rechtssichere Auswahl und Registrierung einer Domain. Sie soll aufklären, was im gesamten Prozess, d.h. von der Auswahl des Domain-Namens bis hin zur Registrierung, zu beachten ist.
Vor der Registrierung – die Auswahl der richtigen Domain
Die Domain stellt für viele Unternehmen ein wichtiges Marketinginstrument dar. Mit dem Aufbau und der Verbreitung der Domain gehen häufig auch hohe Kosten einher, so dass gut besuchte Domains einen erheblichen finanziellen Wert für das Unternehmen haben. Damit dieser Wert nicht durch kostenpflichtige Abmahnungen und rechtliche Streitigkeiten gefährdet wird, gilt es, bereits bei der Auswahl der Domain einige Aspekte zu beachten.
a) Fremde Markenrechte beachten
Bei der Auswahl des Domainnamens ist es i.d.R. rechtlich unproblematisch, wenn rein beschreibende Domainnamen gewählt werden (z.B. Einbau-von-Fenstern-und-Tueren.de). Gleiches gilt grundsätzlich auch für Domains mit Fantasienamen (z.B. 11evnhrflsh.de). Allerdings sollte bei der Auswahl des Domainnamens stets darauf geachtet werden, dass der Domainname keine Begriffe verwendet, die bereits für eine andere Person als Marke reserviert sind. Bekannte Markennamen sind z.B. Coca Cola, Whatsapp …
Kann der Markeninhaber erfolgreich behaupten, dass sich aus dem Domainnamen eine Verwechslungsgefahr mit seiner Marke ergibt, kann er die Unterlassung der Nutzung der Domain verlangen. Dieses Verlangen erfolgt i.d.R. durch eine Abmahnung. Diese Abmahnung zieht wiederum Kosten nach sich. Im schlimmsten Fall müssten die Domain aufgegeben und zusätzlich die Kosten der Abmahnung getragen werden. Um dies zu vermeiden sollte vor der Registrierung der Domain selbst oder durch einen Anwalt eine Marken- und Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet hier eine kostenlose Einsteigerrecherche an.
Tipp
Stellt die Domain einen wesentlichen Werttreiber des Unternehmens dar, sollte eine umfassende Recherche auch in Bezug auf die Verwechslung mit ähnlichen Marken von einer spezialisierten Agentur oder einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Im Rahmen einer professionellen Recherche wird der Wunschname auf Kollisionen mit bereits bestehenden Markenrechten hin überprüft, um rechtliche Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden.
Auch bei Produktbezeichnungen und Titeln von Büchern, Zeitschriften, Filmen, Musikstücken etc. ist Vorsicht geboten. Diese können sowohl markenrechtlich geschützt sein als auch einem Kennzeichen- oder Titelschutz unterliegen. Bezeichnungen bekannter Werke eignen sich daher i.d.R. nicht als Domainnamen.
b) Nutzung des eigenen Namens als Domain
Um markenrechtliche Konflikte zu vermeiden nutzen viele Startups den eigenen Namen als Domainbezeichnung. Dieser kann mit oder ohne den entsprechenden Rechtsformzusatz (z.B. GmbH, UG, AG, oHG, KG) oder dem Zusatz der Tätigkeit (Schneider, Metzger, Fliesenleger, Anwalt, etc.) als Domain genutzt werden.
Fremde Namen sollten allerdings nicht als Domain verwendet werden. Dies gilt sowohl für Firmenbezeichnungen als auch für Namen von Prominenten oder Privatpersonen. Diese könnten sonst aus ihrem Namensrecht gegen den Domaininhaber vorgehen und ebenfalls die Unterlassung der Nutzung der Domain verlangen.
c) Städtenamen und Kennzeichen vermeiden
Auch von der Nutzung von Städtenamen und Kennzeichen als Domain sollte abgesehen werden. Hierzu gibt es bereits eine ausführliche Rechtsprechung, welche den Städten, Gemeinden und Kommunen den Vorzug an der eigenen Bezeichnung einräumt.
Tipp
Bei der Auswahl des Domain-Namens sollten folgende Grundregeln beachtet werden:
- Keine geschützten Markenbegriffe verwenden
- Keine geschützten Film- oder Musiktitel oder Produktbezeichnungen verwenden
- Keine fremden Firmenbezeichnungen oder Namen verwenden
- Keine Städtenamen oder KFZ-Kennzeichen verwenden
Nach der Auswahl der Domain erfolgt deren Registrierung. Auch hier gibt es wichtige Aspekte zu beachten.
Bei der Registrierung der Domain
Rechtliche Konflikte entstehen auch im Rahmen der Registrierung der Domain, v.a. wenn die Wunschdomain bereits vergeben ist, im Rahmen von Domaingrabbing sowie bei Tippfehlerdomains.
a) „First come, first serve“-Prinzip
Grundsätzlich gilt bei der Registrierung das „First come, first serve“-Prinzip. War also jemand schneller mit der Registrierung seiner Wunschdomain, muss er diese grundsätzlich nicht wieder abgeben.
Anders ist es, wenn die Domain Markenrechte verletzt. In diesem Fall hat das Unternehmen zwar keinen Anspruch auf Übertragung der Wunschdomain, es besteht jedoch ein Anspruch auf Unterlassen der markenverletzenden Nutzung.
b) Vorsicht bei Domaingrabbing
Beim Domaingrabbing registrieren sog. Domaingrabber beliebte Domains oder Domains, die versehentlich für einen kurzen Zeitraum (z.B. bei einem unsachgemäßen Domainumzug) zur Verfügung stehen, um die Domains im Anschluss zu hohen Preisen an das Unternehmen zurück zu verkaufen. Dieses Vorgehen wird von der Rechtsprechung i.d.R. als rechtsmissbräuchlich erachtet. Das Unternehmen hat in so einem Fall zwar einen Anspruch auf Freigabe der Domain, nicht jedoch auf deren direkte Übertragung.
c) Tippfehlerdomains von Mitbewerbern
Selbst nach erfolgreicher Registrierung können Mittbewerber mit sog. Tippfehlerdomains noch für rechtlichen Ärger sorgen. Tippfehlerdomains nutzen beliebte Tippfehler der Nutzer, um diese auf andere Seiten umzuleiten. Die Rechtsprechung hat mittlerweile einigen Domaininhabern Unterlassungsansprüche gegen die Inhaber der Tippfehlerdomains zugesprochen. Um einen langwierigen Prozess zu vermeiden sollte jedoch jedes Unternehmen bei der Auswahl der Domain auch entsprechende Tippfehlerdomains identifizieren und ggf. ebenfalls registrieren.
Tipp
Tippfehlerdomains zur Wunschdomain am besten frühzeitig identifizieren und ebenfalls registrieren.
Umgekehrt ist es nicht ratsam, selbst eine Tippfehlerdomain als Domain-Namen zu wählen, da v.a. bekannte Unternehmen rigoros gegen solche Tippfehlerdomains vorgehen!
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