26 / 04 / 2016
Crowdinvesting – Teil X: Welche Pflichten sind mit einer Crowdinvesting-Finanzierung verbunden – Ein Überblick

Durch die gesetzgeberische Entscheidung, partiarische Darlehen sowie Nachrangdarlehen dem Prospektrecht und Crowdinvesting-Plattformen der Finanzmarkt- bzw. Gewerbeaufsicht zu unterstellen, wird deutlich, dass Crowdinvesting mittlerweile nicht mehr lediglich als spielerische Wette auf junge Unternehmen, sondern als echte Form der Kapitalanlage angesehen wird. Unternehmen, die ein Crowdinvesting in Betracht ziehen, sollten sich daher vor Augen führen, dass Crowdinvesting aus juristischer Sicht eine Finanzierung über den Kapitalmarkt darstellt. Daher haben die Unternehmen auch auf dem Kapitalmarkt geltenden Pflichten und Gepflogenheiten zu beachten und zwar unabhängig davon, ob die Anleger eine Rendite erwarten oder nicht.

Einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Anlegern am Kapitalmarkt und damit auch im Rahmen eines Crowdinvesting bilden Informationspflichten. Der Gesetzgeber hat in Abhängigkeit von der gewählten Art des Finanzierungsinstruments und dessen Platzierung im Kapitalmarkt bestimmte Informationspflichten, z.B. die Verpflichtung zur Veröffentlichung von gebilligten Prospekten nach dem Vermögensanlagengesetz oder dem Wertpapierprospektgesetz, statuiert. Daneben bestehen aber auch gesetzlich ungeschriebene Pflichten, die von den Gerichten für den Vertrieb von Finanzanlagen (insbesondere auf dem sog. „Grauen Kapitalmarkt“) nach und nach etabliert wurden und fortgebildet werden. Unternehmen, die sich für ein Crowdinvesting entschieden haben, sollten in ihrer Entscheidung einbeziehen, welche Informationspflichten sie vor, während und nach einer Crowdinvesting-Kampagne zu erfüllen haben.

Die folgenden Teile unserer Artikelreihe zum Crowdinvesting beschäftigen sich daher mit den nachstehenden Themen:

a) Informationspflichten im Vorfeld bzw. im Rahmen der Crowdinvesting-Kampagne

  • Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz
  • Prospektpflicht nach dem Wertpapierprospektgesetz
  • Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)
  • Ausnahmen von der Prospektpflicht
  • Zusätzliche vertragliche Informationspflichten
  • Verbraucherinformationen bei Fernabsatzgeschäften
  • Weitere Informationspflichten bei prospektfreien Angeboten

b) Laufende Informations- und Verhaltenspflichten nach Abschluss der Crowdinvesting-Kampagne

 

Artikelreihe ‘Crowdinvesting’:

 

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