Update
Inzwischen hat die EU Kommission eingelenkt und die Weiterleitung wieder aktiviert. Um vor einer erneuten Änderung sicher zu sein, sollte dennoch der Link aktualisiert werden.
Bereits seit dem 09. Januar 2016 ist die Online-Dispute-Resolution (ODR) Verordnung der EU in Kraft. Sie verpflichtet Startups, die auf Ihrer Website Online Verträge mit Verbrauchern schließen oder Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern erbringen, einen Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform der EU bereitzuhalten.
Umstellung auf https-Link
Bisher konnte dieser Hinweis auf die folgende URL erfolgen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Bereits im Dezember letzen Jahres stellte die EU-Kommission den Link auf „https“ um. Das stellte bisher kein Problem dar, da es eine Weiterleitung von der alten URL, zur neuen URL gab. Startups erfüllten folglich weiterhin ihre Informationspflichten.
Abschaltung der Weiterleitung
Diese Weiterleitung hat die EU-Kommission nun ohne ausreichende Ankündigung und ohne Übergangsfrist abgeschaltet. Nutzer, die den Link anklicken, werden nun auf die Startseite geleitet.
Abmahnungen drohen
Da die Weiterleitung auf die Startseite jedoch nicht den Anforderungen der ODR Richtlinie entspricht, erfüllen Startups, die den alten Link verwenden, ihre Informationspflichten nicht. Ihnen drohen kostenpflichtige Abmahnungen von Wettbewerbern.
Vertragsstrafen werden ausgelöst
Für Startups, die bereits eine Abmahnung bezüglich des Hinweises auf die Streitbeilegungsplattform erhalten haben und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet haben, wird es noch teurer. Sie lösen durch fehlende Aktualität des Links ihre Vertragsstrafe aus.
Korrekten Link umgehend einfügen!
Startups sollten den Link umgehend auf die neue URL ändern. Der Hinweis sollte dann lauten:
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wie auch bisher muss der Link anklickbar sein.