Was meint Verbesserung der Liquidität von Unternehmen durch Flexibilität der Steuern?
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sollen aufgrund der Corona-Krise durch Spezialregelungen bezüglich der Steuerzahlung entlastet werden. Hier sollen die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und Möglichkeiten im Bereich der Vollstreckung verbessert werden.
Sofern die Einziehung von Steuern eine erhebliche Härte darstellt, können die Finanzbehörden Stundungen vereinbaren. Diese sind angewiesen, bei der Ermittlung eines Härtefalls keine strengen Anforderungen zu stellen. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, sollen die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt werden. Weiterhin soll auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) bzw. Säumniszuschläge bis zum 31.12.2020 verzichtet werden, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Zuletzt sind auch die Generalzolldirektion und das Bundeszentralamt für Steuern angewiesen, in entsprechender Weise entgegenkommend zu sein.
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